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Anlage V 2025 · Zeile 83

Anlage V Zeile 83: Summe der Werbungskosten bei Vermietung

Hier trägst du die Summe aller abzugsfähigen Werbungskosten für das vermietete Objekt ein. Der Betrag ergibt sich aus den in der amtlichen Bezeichnung genannten Einzelzeilen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Summe der Werbungskosten (Summe der Zeilen 35, 38, 41, 45, 48, 51, 54, 55, 56, 60, 63, 66, 69, 72, 75, 78, 79 und 82)Werbungskosten › Summe der Werbungskosten– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 83?

In Zeile 83 trägst du die Summe der Werbungskosten ein, die du für das vermietete oder verpachtete Objekt geltend machst. Die amtliche Bezeichnung nennt die Zeilen, deren Beträge zusammengerechnet werden: 35, 38, 41, 45, 48, 51, 54, 55, 56, 60, 63, 66, 69, 72, 75, 78, 79 und 82.

Der Betrag kann auch negativ sein. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Erstattungen oder Verrechnungen die Werbungskosten übersteigen.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Summe ohne Cent ein. Die Zeile 83 ist eine Summenzeile: Du rechnest die Beträge der genannten Einzelzeilen zusammen und überträgst das Ergebnis.

ELSTER prüft, ob die angegebene Summe mit der Summe der erklärten Einzelbeträge übereinstimmt. Weicht dein Eintrag ab, erscheint eine Fehlermeldung.

  • Addiere nur die in der amtlichen Bezeichnung genannten Zeilen.
  • Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein.
  • Prüfe deine Eingabe, wenn ELSTER eine Abweichung meldet.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass einzelne Werbungskosten eingetragen werden, die Summe in Zeile 83 aber fehlt. ELSTER weist darauf hin.

Auch bei einer Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung musst du die Summe der Werbungskosten angeben, und zwar ungekürzt. Die Kürzung nimmst du nur in Zeile 87 oder 88 vor. Der Kürzungsbetrag darf die Summe nicht übersteigen.

Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung trägst du die in der Summe enthaltenen abziehbaren Vorsteuerbeträge zusätzlich in Zeile 84 ein. Wenn du Zeile 84 ausfüllst, musst du auch die Summe in Zeile 83 erklären.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 3162Auf der Anlage V wurde bei den Einkünften aus dem bebauten Grundstück die Summe der Einnahmen und / oder die Summe der Werbungskosten erklärt, der Überschuss wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700006Es wurden in der Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück enthaltene abziehbare Vorsteuerbeträge aus umsatzsteuerpflichtiger Vermietung erklärt, die Summe wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750267Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden Angaben zur Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung gemacht. Die Summe der Werbungskosten wurde aber nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 3153Der angegebene Überschuss bei den Einkünften aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus der erklärten Summe der Einnahmen abzüglich der erklärten Summe der Werbungskosten überein (Anlage V).

Zeile 83 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202583
202382
2020–202251
201952
2016–201850

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 83 ein?

Die Summe aller abzugsfähigen Werbungskosten für das vermietete Objekt. Du rechnest die Beträge der in der amtlichen Bezeichnung genannten Zeilen zusammen.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 83?

Meist stimmt die angegebene Summe nicht mit der Summe der erklärten Einzelbeträge überein. Prüfe dann deine Einträge in den Einzelzeilen.

Kann die Summe der Werbungskosten negativ sein?

Ja, das Eingabeformat lässt auch negative Beträge zu. Das kann vorkommen, wenn Erstattungen die Werbungskosten übersteigen.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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