Anlage V Zeile 83: Summe der Werbungskosten bei Vermietung
Hier trägst du die Summe aller abzugsfähigen Werbungskosten für das vermietete Objekt ein. Der Betrag ergibt sich aus den in der amtlichen Bezeichnung genannten Einzelzeilen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Summe der Werbungskosten (Summe der Zeilen 35, 38, 41, 45, 48, 51, 54, 55, 56, 60, 63, 66, 69, 72, 75, 78, 79 und 82)Werbungskosten › Summe der Werbungskosten | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 83?
So füllst du die Zeile aus
Addiere nur die in der amtlichen Bezeichnung genannten Zeilen. Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Prüfe deine Eingabe, wenn ELSTER eine Abweichung meldet.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 3162Auf der Anlage V wurde bei den Einkünften aus dem bebauten Grundstück die Summe der Einnahmen und / oder die Summe der Werbungskosten erklärt, der Überschuss wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700006Es wurden in der Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück enthaltene abziehbare Vorsteuerbeträge aus umsatzsteuerpflichtiger Vermietung erklärt, die Summe wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750267Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden Angaben zur Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung gemacht. Die Summe der Werbungskosten wurde aber nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 3153Der angegebene Überschuss bei den Einkünften aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus der erklärten Summe der Einnahmen abzüglich der erklärten Summe der Werbungskosten überein (Anlage V).
Zeile 83 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 83 |
| 2023 | 82 |
| 2020–2022 | 51 |
| 2019 | 52 |
| 2016–2018 | 50 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 83 ein?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 83?
Kann die Summe der Werbungskosten negativ sein?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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