Anlage V Zeile 55: Bezeichnung der Erhaltungsaufwendung
In Zeile 55 trägst du die Bezeichnung einer voll abziehbaren Erhaltungsaufwendung ein, die du dem Objekt direkt zuordnen kannst. Die Zeile gehört zum Block „durch direkte Zuordnung ermittelt“.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| BezeichnungWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Text |
| RechnungsausstellerWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Text |
| RechnungsdatumWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Datum (TT.MM.JJJJ) |
| GesamtbetragWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Betrag in Euro ohne Cent |
| Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Betrag in Euro ohne Cent |
| Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe | 136 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 55?
So füllst du die Zeile aus
Schönheitsreparaturen in der vermieteten Wohnung Erneuerung von Fußböden, Türen, Fenstern oder sanitären Anlagen Neueindeckung des Daches Ersatz eines vorhandenen Fahrstuhls durch einen modernen Fahrstuhl
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750062Bei den voll abzuziehenden Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können, wurde der Gesamtbetrag angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (möglichkeit) (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750061Bei den voll abzuziehenden Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können, wurde die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750064Es wurden Einzelbeträge zu den Werbungskosten zu voll abzuziehenden Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können, angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750065Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu voll abzuziehenden Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können, stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750063Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück übersteigt der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag den Gesamtbetrag für voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können (möglichkeit) (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750066Bei den Angaben zu voll abzuziehenden Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können, wurden Angaben zum Rechnungsaussteller und / oder Rechnungsdatum getätigt, es fehlt aber die Bezeichnung der Aufwendung (möglichkeit) (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750060Bei Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der voll abzuziehenden Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können, und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit) (Anlage V).
Dazu kommen 1 weitere Prüfungen dieser Zeile.
Zeile 55 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 55 |
| 2023 | 54 |
| 2019–2022 | 40 |
| 2016–2018 | 39 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 55 ein?
Muss ich in Zeile 55 auch Rechnungsaussteller und Rechnungsdatum angeben?
Was ist der Unterschied zwischen Zeile 55 und Zeile 56?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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