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Anlage V 2025 · Zeile 84

Anlage V Zeile 84: Abziehbare Vorsteuerbeträge bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung

Trage hier die in Zeile 83 enthaltenen abziehbaren Vorsteuerbeträge ein, wenn du umsatzsteuerpflichtig vermietest. Der Betrag stammt aus deinen Belegen zu Vorsteuern.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung: in den Werbungskosten laut Zeile 83 enthaltene abziehbare Vorsteuerbeträge159 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 84?

In Zeile 84 trägst du die abziehbaren Vorsteuerbeträge ein, die in den Werbungskosten der Zeile 83 enthalten sind. Das betrifft nur Fälle, in denen du umsatzsteuerpflichtig vermietest.

Die Zeile dient dazu, den in den Werbungskosten enthaltenen Vorsteueranteil gesondert auszuweisen. Der Betrag ist ein Teil der Summe aus Zeile 83, kein zusätzlicher Abzug.

Die Kennzahl für diese Angabe lautet 159.

So füllst du die Zeile aus

Du trägst den Betrag in Euro ohne Cent ein. Er muss in der Summe der Werbungskosten laut Zeile 83 enthalten sein.

Die Vorsteuerbeträge ergeben sich aus deinen Rechnungen und Belegen für Ausgaben, die mit der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung zusammenhängen.

Wenn du nicht umsatzsteuerpflichtig vermietest, bleibt die Zeile leer.

  • Betrag in Euro ohne Cent eintragen
  • Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung ausfüllen
  • Betrag muss in Zeile 83 enthalten sein

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du in Zeile 84 abziehbare Vorsteuerbeträge erklärst, die Summe der Werbungskosten in Zeile 83 aber nicht erklärt wurde.

Ein häufiger Fehler ist, den Vorsteuerbetrag zusätzlich zu den Werbungskosten einzutragen. Er ist bereits in Zeile 83 enthalten und wird dort nicht noch einmal addiert.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100700006Es wurden in der Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück enthaltene abziehbare Vorsteuerbeträge aus umsatzsteuerpflichtiger Vermietung erklärt, die Summe wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).

Zeile 84 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202584
202383
2020–202252
201953
2016–201851

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 84 ein?

Die abziehbaren Vorsteuerbeträge, die in den Werbungskosten der Zeile 83 enthalten sind. Das gilt nur, wenn du umsatzsteuerpflichtig vermietest.

Muss ich Zeile 84 ausfüllen, wenn ich keine Umsatzsteuer ausweise?

Nein. Die Zeile ist nur für umsatzsteuerpflichtige Vermietungen vorgesehen. Ohne Umsatzsteuerpflicht bleibt sie leer.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 84?

Der Fehler entsteht, wenn du in Zeile 84 abziehbare Vorsteuerbeträge erklärst, aber die Summe der Werbungskosten in Zeile 83 nicht erklärt hast.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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