Anlage V Zeile 84: Abziehbare Vorsteuerbeträge bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung
Trage hier die in Zeile 83 enthaltenen abziehbaren Vorsteuerbeträge ein, wenn du umsatzsteuerpflichtig vermietest. Der Betrag stammt aus deinen Belegen zu Vorsteuern.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung: in den Werbungskosten laut Zeile 83 enthaltene abziehbare Vorsteuerbeträge | 159 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 84?
So füllst du die Zeile aus
Betrag in Euro ohne Cent eintragen Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung ausfüllen Betrag muss in Zeile 83 enthalten sein
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100700006Es wurden in der Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück enthaltene abziehbare Vorsteuerbeträge aus umsatzsteuerpflichtiger Vermietung erklärt, die Summe wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
Zeile 84 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 84 |
| 2023 | 83 |
| 2020–2022 | 52 |
| 2019 | 53 |
| 2016–2018 | 51 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 84 ein?
Muss ich Zeile 84 ausfüllen, wenn ich keine Umsatzsteuer ausweise?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 84?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.