Anlage V Zeile 86: Aufteilung des Überschusses zwischen Person A und Person B
Hier rechnest du den Überschuss aus Zeile 85 der steuerpflichtigen Person (Person A) und der Ehefrau (Person B) zu. Der Betrag stammt aus Zeile 85.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person AErmittlung und Zuordnung der Einkünfte | 120 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
| Ehefrau / Person BErmittlung und Zuordnung der Einkünfte | 121 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 86?
So füllst du die Zeile aus
Betrag in Euro ohne Cent eintragen, negative Beträge mit Minuszeichen. Die Summe der Anteile muss dem Überschuss in Zeile 85 entsprechen. Bei Einzelveranlagung keine Eintragung bei der Ehefrau oder Person B vornehmen.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 2619Der Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil beziehungsweise der Summe der angegebenen Anteile am Überschuss (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750106Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage V wurden jedoch Eintragungen zu den Einkünften der Ehefrau / von Person B getätigt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 2613Es wurde der Überschuss der Anlage V angegeben, es wurde jedoch keine Zurechnung des Überschusses zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A und / oder Ehefrau / Person B angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 2614Es wurde eine Zurechnung des Überschusses zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A und / oder Ehefrau / Person B angegeben, der Überschuss der Anlage V wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750109Bei den Einkünften aus einem bebauten Grundstück wurden allgemeine Angaben zum Grundstück getätigt, jedoch keine dazugehörigen Einkünfte aus dem bebauten Grundstück angegeben. Liegen ausschließlich Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück vor, sind diese auf der Anlage V-Sonstige zu erklären (Anlage V).
Zeile 86 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 86 |
| 2023 | 85 |
| 2016–2022 | 24 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 86 ein?
Muss die Summe in Zeile 86 dem Betrag in Zeile 85 entsprechen?
Kann ich in Zeile 86 einen negativen Betrag eintragen?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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