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Anlage V 2025 · Zeile 86

Anlage V Zeile 86: Aufteilung des Überschusses zwischen Person A und Person B

Hier rechnest du den Überschuss aus Zeile 85 der steuerpflichtigen Person (Person A) und der Ehefrau (Person B) zu. Der Betrag stammt aus Zeile 85.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person AErmittlung und Zuordnung der Einkünfte120 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Ehefrau / Person BErmittlung und Zuordnung der Einkünfte121 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 86?

In Zeile 86 trägst du den Überschuss aus Vermietung und Verpachtung ein, zugerechnet den beteiligten Personen. Der Überschuss steht in Zeile 85. Er ergibt sich aus den Einnahmen (Zeile 32) abzüglich der Werbungskosten (Zeile 83).

Die Zeile enthält zwei Felder: eines für die steuerpflichtige Person, den Ehemann oder Person A (Kennzahl 120) und eines für die Ehefrau oder Person B (Kennzahl 121). Trage in jedes Feld den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein negativer Betrag ist möglich; stelle dann ein Minuszeichen voran.

So füllst du die Zeile aus

Bei Zusammenveranlagung rechnest du den Überschuss den Personen zu, denen das Objekt gehört. Gehört es beiden gemeinsam, rechnest du ihn zum Beispiel jeweils hälftig zu. Gehört es nur einer Person, trägst du den gesamten Überschuss bei dieser Person ein. Die Summe der eingetragenen Beträge muss dem Überschuss in Zeile 85 entsprechen.

Bei Einzelveranlagung trägst du den Überschuss nur bei der steuerpflichtigen Person, dem Ehemann oder Person A ein. Das Feld für die Ehefrau oder Person B bleibt leer.

Hast du in Zeile 85 einen Überschuss angegeben, musst du in Zeile 86 mindestens eine Zuordnung vornehmen. Umgekehrt darfst du keine Zuordnung eintragen, ohne dass in Zeile 85 ein Überschuss steht.

  • Betrag in Euro ohne Cent eintragen, negative Beträge mit Minuszeichen.
  • Die Summe der Anteile muss dem Überschuss in Zeile 85 entsprechen.
  • Bei Einzelveranlagung keine Eintragung bei der Ehefrau oder Person B vornehmen.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn der Überschuss auf der Anlage V nicht dem angegebenen Anteil oder der Summe der Anteile entspricht. Prüfe die Beträge daher genau.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn bei einer Einzelveranlagung Eintragungen zu den Einkünften der Ehefrau oder von Person B vorgenommen werden. Lass das Feld in diesem Fall leer.

ELSTER weist auch darauf hin, wenn du den Überschuss der Anlage V angegeben hast, aber keine Zurechnung erfolgt – oder umgekehrt. Beide Angaben gehören zusammen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 2619Der Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil beziehungsweise der Summe der angegebenen Anteile am Überschuss (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750106Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage V wurden jedoch Eintragungen zu den Einkünften der Ehefrau / von Person B getätigt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 2613Es wurde der Überschuss der Anlage V angegeben, es wurde jedoch keine Zurechnung des Überschusses zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A und / oder Ehefrau / Person B angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 2614Es wurde eine Zurechnung des Überschusses zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A und / oder Ehefrau / Person B angegeben, der Überschuss der Anlage V wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750109Bei den Einkünften aus einem bebauten Grundstück wurden allgemeine Angaben zum Grundstück getätigt, jedoch keine dazugehörigen Einkünfte aus dem bebauten Grundstück angegeben. Liegen ausschließlich Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück vor, sind diese auf der Anlage V-Sonstige zu erklären (Anlage V).

Zeile 86 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202586
202385
2016–202224

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 86 ein?

Den Überschuss aus Zeile 85, zugerechnet der steuerpflichtigen Person (Person A) und der Ehefrau (Person B). Bei Einzelveranlagung nur bei Person A.

Muss die Summe in Zeile 86 dem Betrag in Zeile 85 entsprechen?

Ja. Die Summe der eingetragenen Anteile muss dem Überschuss in Zeile 85 entsprechen, sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Kann ich in Zeile 86 einen negativen Betrag eintragen?

Ja. Ist der Überschuss negativ, trägst du den Betrag mit vorangestelltem Minuszeichen ein.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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