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Anlage V 2025 · Zeile 69

Anlage V Zeile 69: Verteilter Erhaltungsaufwand aus 2023: abzugsfähige Werbungskosten

In Zeile 69 trägst du die Summe der 2025 abziehbaren Anteile aus den 2023 entstandenen und verteilten Erhaltungsaufwendungen ein (Kennzahl 141). Sie ergibt sich aus den Zeilen 67 und 68.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe141 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 69?

Zeile 69 ist die Summenzeile für den Jahresanteil 2025 aus Erhaltungsaufwendungen, die 2023 entstanden sind und die du nach §§ 11a, 11b EStG oder § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilst.

Die Summe setzt sich aus dem direkt zugeordneten Betrag in Zeile 67 und dem verhältnismäßig zugeordneten Betrag in Zeile 68 zusammen. Die Summe aller Werbungskosten steht in Zeile 83.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein (Kennzahl 141).

ELSTER prüft, ob die Summe mit den Einzelbeträgen aus den Zeilen 67 und 68 übereinstimmt. Gibst du Einzelbeträge an, musst du auch die Summe eintragen und umgekehrt.

  • Zeile 67: direkt zugeordneter Jahresanteil aus 2023
  • Zeile 68: verhältnismäßig zugeordneter Jahresanteil aus 2023
  • Zeile 69: Summe, geht in die Summe der Werbungskosten in Zeile 83 ein

Häufige Fehler

Oft wird Zeile 69 mit der Summe aller Werbungskosten verwechselt. Diese steht in Zeile 83.

Ein weiterer Fehler: Du trägst die Summe ein, vergisst aber die Einzelbeträge in den Zeilen 67 und 68, oder umgekehrt. ELSTER meldet dann einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750236Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750237Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750238Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).

Zeile 69 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202569
202368
2020–202245
201946
2016–201844

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 69 ein?

Die Summe der 2025 abziehbaren Anteile aus Erhaltungsaufwendungen, die 2023 entstanden sind und auf mehrere Jahre verteilt werden (Kennzahl 141).

Ist Zeile 69 die Summe aller Werbungskosten?

Nein. Die Summe aller Werbungskosten steht in Zeile 83. Zeile 69 betrifft nur den Jahresanteil aus 2023.

Muss ich Einzelbeträge angeben?

Ja. Die Summe in Zeile 69 setzt sich aus den Beträgen in den Zeilen 67 und 68 zusammen und muss mit ihnen übereinstimmen.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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