Anlage V Zeile 69: Verteilter Erhaltungsaufwand aus 2023: abzugsfähige Werbungskosten
In Zeile 69 trägst du die Summe der 2025 abziehbaren Anteile aus den 2023 entstandenen und verteilten Erhaltungsaufwendungen ein (Kennzahl 141). Sie ergibt sich aus den Zeilen 67 und 68.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe | 141 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 69?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 67: direkt zugeordneter Jahresanteil aus 2023 Zeile 68: verhältnismäßig zugeordneter Jahresanteil aus 2023 Zeile 69: Summe, geht in die Summe der Werbungskosten in Zeile 83 ein
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750236Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750237Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750238Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
Zeile 69 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 69 |
| 2023 | 68 |
| 2020–2022 | 45 |
| 2019 | 46 |
| 2016–2018 | 44 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 69 ein?
Ist Zeile 69 die Summe aller Werbungskosten?
Muss ich Einzelbeträge angeben?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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