| Angaben zum Betrieb | Im ersten Abschnitt trägst du deinen Namen oder die Firmierung, die Steuernummer und, falls vorhanden, die Wirtschafts-Identifikationsnummer ein. Dazu kommen Art und Rechtsform des Betriebs, die Art der Einkünfte und Hinweise zu einer Betriebsaufgabe. | Die Angaben findest du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und in deinen letzten Steuerunterlagen. Beginnt oder endet dein Betrieb im Laufe des Jahres, trägst du den abweichenden Zeitraum in Zeile 4 ein. |
|---|
| Anlage AVEÜR – Anlageverzeichnis | In der Anlage AVEÜR listest du dein Anlagevermögen auf und ermittelst daraus die Abschreibungen. Sie ist eine eigene Anlage zum Vordruck und für die meisten Unternehmer wichtig. | Erfasse jeden Zugang des Jahres, auch Fahrzeuge. Das Formular fragt Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge gesondert ab. |
|---|
| Betriebseinnahmen | Hier erfasst du alle Einnahmen, die deinem Betrieb im Wirtschaftsjahr zugeflossen sind. Dazu zählen umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerfreie Umsätze, vereinnahmte Umsatzsteuer, erstattete Umsatzsteuer und Sachentnahmen. | Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Geldflusses, nicht das Rechnungsdatum. Bei Überweisungen gilt die Gutschrift auf deinem Konto. |
|---|
| Betriebsausgaben | Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Das Formular hat eigene Zeilen für Raumkosten, Reisekosten, Telefon, Werbekosten, Bewirtung, Geschenke und Kraftfahrzeugkosten. | Für Tätigkeiten in der häuslichen Wohnung kannst du die Tagespauschale von 6 € je Tag ansetzen, höchstens 210 Tage im Jahr. Bewirtungsbelege brauchen Ort, Datum, Teilnehmer und Anlass. |
|---|
| Abschreibungen (AfA) | Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens schreibst du über ihre Nutzungsdauer ab. Günstige Wirtschaftsgüter darfst du unter bestimmten Voraussetzungen sofort als Betriebsausgabe ansetzen. | Prüfe für jeden Zugang, ob er schon im Anlageverzeichnis steht, und rechne die Jahres-AfA einzeln nach. |
|---|
| Gewinnermittlung | Die Anlage zieht die Summe der Betriebsausgaben von der Summe der Betriebseinnahmen ab. Nach Korrekturen, etwa für steuerfreie Einnahmen oder Investitionsabzugsbeträge, ergibt sich dein Gewinn oder Verlust. | Kontrolliere die Summenzeilen doppelt, bevor du die Plausibilitätsprüfung in ELSTER startest. |
|---|
| Rücklagen, Entnahmen und Einlagen | In den ergänzenden Abschnitten machst du Angaben zu Rücklagen und stillen Reserven, Investitionsabzugsbeträge stehen in der Gewinnermittlung. Als Einzelunternehmer trägst du hier außerdem Entnahmen und Einlagen ein. | Private Geldentnahmen und Einlagen mindern oder erhöhen den Gewinn nicht. Sie dienen nur der Abstimmung zwischen Betriebs- und Privatvermögen. |
|---|
| Anlage SZ – Schuldzinsen | Die Anlage SZ brauchst du für die Ermittlung der abziehbaren Schuldzinsen und der Überentnahme. Sie ist eine separate Anlage zum Vordruck. | Nötig ist sie nur, wenn deine Schuldzinsen ohne Zinsen für Investitionsdarlehen mehr als 2.050 € betragen. |
|---|
| Abgabe über ELSTER | Die Anlage EÜR gibst du elektronisch ab, Papier ist nur in Ausnahmefällen möglich. In Mein ELSTER findest du sie unter „Formulare & Leistungen“. | Die reguläre Frist endet am 31.07. des Folgejahres, für 2025 also am 31. Juli 2026. Ein Konto brauchst du in jedem Fall – die Anleitung zur Registrierung führt dich Schritt für Schritt durch. |
|---|