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Anlage EÜR 2025 · Zeile 40

Anlage EÜR Zeile 40: Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Trage hier die Miete und sonstige Kosten für eine betrieblich veranlasste doppelte Haushaltsführung ein, zum Beispiel die Miete für die Zweitwohnung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung (z. B. Miete)2. Betriebsausgaben › Summe152 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 40?

In Zeile 40 trägst du die Aufwendungen für eine betrieblich veranlasste doppelte Haushaltsführung ein. Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass du aus betrieblichem Anlass eine zweite Wohnung am Ort der Betriebsstätte unterhältst. Typisch ist die Miete für diese Wohnung.

Die Zeile gehört zum Block „Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen (ohne häusliches Arbeitszimmer)“. Die Kennzahl ist 152.

Verpflegungsmehraufwendungen gehören nicht hierher, sondern in Zeile 64. Kosten für Familienheimfahrten trägst du in den Zeilen 68 bis 73 ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 40 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Die Angabe ist nicht bei jeder Rechtsform zulässig. Passt sie nicht zur Rechtsform in Zeile 7, meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Verpflegungspauschalen oder Fahrtkosten werden hier mit eingetragen, obwohl sie in eigene Zeilen gehören.

Wenn du daneben eine Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24 geltend machst, ist der Abzug weiterer Betriebsausgaben in der Regel nicht zulässig. ELSTER weist dann auf eine mögliche Korrektur in Zeile 74 hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600067Die Angabe zu Miete/Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.
  • FehlerPrüfregel 600355Es wurde ein Einzelbetrag zu Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600354Die Bezeichnung und der Betrag zu Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 600356Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 40 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202540
202339
2019–202247
201837
2016–201738

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 40 der Anlage EÜR ein?

Die Miete und sonstige Aufwendungen für eine betrieblich veranlasste doppelte Haushaltsführung, zum Beispiel die Miete für die Zweitwohnung.

Wohin gehören Verpflegung und Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung?

Verpflegungsmehraufwendungen trägst du in Zeile 64 ein, Familienheimfahrten in den Zeilen 68 bis 73.

Muss ich die Kosten einzeln aufführen?

Nein, entscheidend ist der Gesamtbetrag. Nutzt du die Einzelaufstellung, muss die Summe der Einzelwerte mit dem Gesamtbetrag übereinstimmen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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