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Anlage EÜR 2025 · Zeile 95

Anlage EÜR Zeile 95: Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust vor § 4 Abs. 4a EStG

Hier trägst du den Gewinn oder Verlust ein, der sich nach den Korrekturen ergibt, aber noch ohne den Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG. Der Wert stammt aus dem korrigierten Gewinn/Verlust.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG3. Ermittlung des Gewinns › Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust293 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 95?

In Zeile 95 trägst du den steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust ein, der vor Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG gilt. Das ist der Betrag, der sich nach allen vorherigen Korrekturen ergibt, aber noch ohne den Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG.

Der Wert leitet sich aus dem korrigierten Gewinn/Verlust ab. Du übernimmst also den Betrag, der sich nach Berücksichtigung des InvStG und des Teileinkünfteverfahrens beziehungsweise § 8b KStG ergibt.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro mit Cent ein. Ein negativer Betrag ist möglich, wenn du einen Verlust hast.

ELSTER prüft, ob der Eintrag zum Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG vorliegt und ob er mit dem korrigierten Gewinn/Verlust übereinstimmt. Außerdem wird geprüft, ob der steuerpflichtige Gewinn/Verlust dem Gewinn vor Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG zuzüglich des Hinzurechnungsbetrags nach § 4 Abs. 4a EStG entspricht.

Bei Körperschaften darfst du in dieser Zeile keine Angaben machen. Diese gehören ab dem Veranlagungszeitraum 2023 ausschließlich in die Körperschaftsteuererklärung auf der Anlage GK.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600641Es liegt kein Eintrag zum Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG vor.
  • FehlerPrüfregel 600645Der steuerpflichtige Gewinn/Verlust entspricht nicht dem Gewinn vor Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG zuzüglich des Hinzurechnungsbetrags nach § 4 Absatz 4a EStG.
  • FehlerPrüfregel 600644Der Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG entspricht nicht dem korrigierten Gewinn/Verlust nach Berücksichtigung des InvStG und des Teileinkünfteverfahrens beziehungsweise § 8b KStG (Korrekturbetrag).
  • FehlerPrüfregel 600089Es liegen Eingaben zu mindestens einer der Zeilen 78, 79, 81, 82, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 91, 92, 93, 93, 94, 94, 95 oder 97 bei einer Körperschaft vor. Die entsprechenden Angaben sind ab dem Veranlagungszeitraum 2023 ausschließlich in der Körperschaftsteuererklärung auf der Anlage GK zu machen.

Zeile 95 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202595
2019–2022107
201883
2016–201782

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 95 der Anlage EÜR ein?

Trage den steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust vor Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG ein. Das ist der Betrag nach den Korrekturen, aber ohne den Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG.

Woher kommt der Betrag für Zeile 95?

Der Betrag ergibt sich aus dem korrigierten Gewinn/Verlust nach Berücksichtigung des InvStG und des Teileinkünfteverfahrens beziehungsweise § 8b KStG.

Darf ich Zeile 95 als Körperschaft ausfüllen?

Nein, bei Körperschaften sind Angaben zu dieser Zeile ab dem Veranlagungszeitraum 2023 ausschließlich in der Körperschaftsteuererklärung auf der Anlage GK zu machen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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