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Anlage EÜR 2025 · Zeile 91

Anlage EÜR Zeile 91: Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften

Trage hier den gesondert und einheitlich festgestellten Ergebnisanteil aus deiner Beteiligung an einer Personengesellschaft ein. Der Betrag kann auch negativ sein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Text
Betrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften (auch Kostenträgergemeinschaften)3. Ermittlung des Gewinns › Summe255 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 91?

In Zeile 91 erfasst du die gesondert und einheitlich festgestellten Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften. Dazu gehören Mitunternehmerschaften, vermögensverwaltende Personengesellschaften und Kostenträgergemeinschaften wie Bürogemeinschaften. Die Kennzahl ist 255.

Maßgeblich ist der festgestellte Anteil, unabhängig davon, ob dir Geld ausgezahlt wurde. Der Betrag kann positiv oder negativ sein.

Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, die schon in der Feststellung berücksichtigt sind, darfst du nicht zusätzlich in den Zeilen 12 bis 89 ansetzen.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 91 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Unterliegen Ergebnisanteile dem Teileinkünfteverfahren oder § 8b KStG, trägst du sie hier in voller Höhe ein. Die Korrektur erfolgt in Zeile 94.

Häufige Fehler

Einnahmen oder Ausgaben der Beteiligung werden doppelt erfasst, einmal in den Zeilen 12 bis 89 und einmal hier.

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelwerte ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600451Es wurde ein Einzelbetrag zu Ergebnisanteilen aus Beteiligungen an Personengesellschaften (auch Kostenträgergemeinschaften) (bei der Ermittlung des Gewinns) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600450Die Bezeichnung und der Betrag zu Ergebnisanteilen aus Beteiligungen an Personengesellschaften (auch Kostenträgergemeinschaften) (bei der Ermittlung des Gewinns) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600452Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Ergebnisanteilen aus Beteiligungen an Personengesellschaften (auch Kostenträgergemeinschaften) (bei der Ermittlung des Gewinns) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 600648Der korrigierte Gewinn/Verlust entspricht nicht den Betriebseinnahmen abzüglich der Summe der Betriebsausgaben und der steuerfreien Einnahmen, zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben korrigiert um die Investitionsabzugsbeträge (nach § 7g Absatz 1 und § 7g Absatz 2 EStG), den Gewinnzuschlag nach § 6c in Verbindung mit § 6b Absatz 7 und 10 EStG, die Hinzurechnungen beziehungsweise Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart sowie um die Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften.

Zeile 91 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202591
2019–2022103
2016–201879

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 91 ein?

Den gesondert und einheitlich festgestellten Ergebnisanteil aus deiner Beteiligung an einer Personengesellschaft oder Kostenträgergemeinschaft. Der Betrag kann positiv oder negativ sein.

Darf ich Einnahmen der Beteiligung zusätzlich als Betriebseinnahmen erfassen?

Nein. Was in der Feststellung berücksichtigt ist, gehört nicht zusätzlich in die Zeilen 12 bis 89.

Was mache ich mit Anteilen im Teileinkünfteverfahren?

Du trägst sie in Zeile 91 in voller Höhe ein. Den steuerfreien Teil korrigierst du in Zeile 94.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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