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Anlage EÜR 2025 · Zeile 50

Anlage EÜR Zeile 50: Laufende EDV-Kosten als Betriebsausgaben

Trage hier die laufenden Kosten für deine EDV ein, zum Beispiel für Beratung, Wartung und Reparatur.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Laufende EDV-Kosten (z. B. Beratung, Wartung, Reparatur)2. Betriebsausgaben › Summe228 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 50?

In Zeile 50 trägst du die laufenden EDV-Kosten als Betriebsausgaben ein. Dazu gehören zum Beispiel Beratung, Wartung und Reparatur rund um deine EDV.

Die Anschaffung von Computern und Software gehört nicht hierher. Sie erfasst du über die AfA oder als geringwertiges Wirtschaftsgut. Telefon- und Internetkosten trägst du in Zeile 43 ein.

Die Kennzahl ist 228. Von 2019 bis 2022 war es Zeile 56, 2023 Zeile 48.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, trägst du den Nettobetrag ein; die Vorsteuer gehört in Zeile 57. Kleinunternehmer tragen den Bruttobetrag ein.

Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 50 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelwerte ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Nutzt du die Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24, sind weitere Betriebsausgaben in der Regel nicht abziehbar. ELSTER weist dann auf eine mögliche Korrektur in Zeile 74 hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600493Es wurde ein Einzelbetrag für laufende EDV-Kosten angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600492Die Bezeichnung und der Betrag für laufende EDV-Kosten müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 600494Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu laufenden EDV-Kosten stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 50 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202550
202348
2019–202256

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 50 der Anlage EÜR ein?

Deine laufenden EDV-Kosten, zum Beispiel für Beratung, Wartung und Reparatur.

Muss ich die Einzelbeträge angeben?

Nein, entscheidend ist der Gesamtbetrag in Zeile 50. Nutzt du die Einzelaufstellung, müssen Bezeichnung und Betrag gemeinsam angegeben werden und die Summe zum Gesamtbetrag passen.

Was passiert, wenn ich eine Betriebsausgabenpauschale nutze?

Dann weist ELSTER darauf hin, dass der Abzug weiterer Betriebsausgaben in der Regel nicht zulässig ist. Prüfe in diesem Fall eine Korrektur in Zeile 74.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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