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Anlage EÜR 2025 · Zeile 104

Anlage EÜR Zeile 104: Auflösung von Ausgleichsposten nach § 4g EStG

Hier trägst du ein, in welcher Höhe du Ausgleichsposten nach § 4g EStG im Wirtschaftsjahr gewinnerhöhend auflöst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung4. Ergänzende Angaben › Einzelangaben– Text
Betrag4. Ergänzende Angaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
Ausgleichsposten nach § 4g EStG4. Ergänzende Angaben › Summe125 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 104?

Ein Ausgleichsposten nach § 4g EStG kann gebildet werden, wenn ein Wirtschaftsgut einer Betriebsstätte in einem anderen EU- oder EWR-Staat zugeordnet wird und deshalb als entnommen gilt. So wird die Versteuerung der stillen Reserven auf mehrere Jahre verteilt.

Der Ausgleichsposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden Jahren mit jeweils mindestens 20 % gewinnerhöhend aufgelöst. Den Auflösungsbetrag des laufenden Jahres trägst du in Zeile 104 ein. Die Kennzahl ist 125.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag gemeinsam angegeben werden und die Summe zum Betrag in Zeile 104 passen.

Hast du in Zeile 101 einen Ausgleichsposten gebildet, musst du hier im selben Jahr auch eine Auflösung von mindestens 20 % angeben. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Die Beträge der Zeilen 103 und 104 fasst du in Zeile 105 zusammen und überträgst sie in Zeile 22. ELSTER meldet einen Fehler, wenn diese Gesamtsumme fehlt oder nicht passt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600872Es wurde ein Ausgleichsposten nach § 4g EStG gebildet, ein Auflösungsbetrag wurde jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600471Es wurde ein Einzelbetrag zu Ausgleichsposten nach § 4g EStG (Auflösung) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600884Es wurde die Gesamtsumme (Auflösung) der Rücklagen und Ausgleichsposten nach § 4g EStG angegeben, aber keine Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600470Die Bezeichnung und der Betrag zu Ausgleichsposten nach § 4g EStG (Auflösung) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600889Es wurden Einzelwerte zu Rücklagen und Ausgleichsposten nach § 4g EStG angegeben, die Gesamtsumme (Auflösung) wurde jedoch nicht erklärt.
  • FehlerPrüfregel 600990Der als Gesamtsumme (Auflösung) Rücklagen und Ausgleichsposten nach § 4g EStG eingetragene Wert entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600472Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Ausgleichsposten nach § 4g EStG (Auflösung) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 600873Es wurde ein Ausgleichsposten nach § 4g EStG gebildet. Der Auflösungsbetrag beträgt jedoch nicht mindestens 20 Prozent vom angegebenen Ausgleichsposten (§ 4g Absatz 2 EStG).

Zeile 104 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–2025104
2019–2022123
201889
2016–201788

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 104 ein?

Den Betrag, mit dem du Ausgleichsposten nach § 4g EStG im Wirtschaftsjahr gewinnerhöhend auflöst.

Was ist ein Ausgleichsposten nach § 4g EStG?

Ein Posten, mit dem du die Versteuerung stiller Reserven verteilst, wenn ein Wirtschaftsgut einer Betriebsstätte in einem anderen EU- oder EWR-Staat zugeordnet wird und deshalb als entnommen gilt.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 104?

Zum Beispiel, wenn ein Ausgleichsposten gebildet, aber nicht oder mit weniger als 20 % aufgelöst wurde, oder wenn die Gesamtsumme in Zeile 105 nicht passt.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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