Anlage EÜR Zeile 104: Auflösung von Ausgleichsposten nach § 4g EStG
Hier trägst du ein, in welcher Höhe du Ausgleichsposten nach § 4g EStG im Wirtschaftsjahr gewinnerhöhend auflöst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Bezeichnung4. Ergänzende Angaben › Einzelangaben | – | Text |
| Betrag4. Ergänzende Angaben › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent |
| Ausgleichsposten nach § 4g EStG4. Ergänzende Angaben › Summe | 125 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 104?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 600872Es wurde ein Ausgleichsposten nach § 4g EStG gebildet, ein Auflösungsbetrag wurde jedoch nicht angegeben.
- FehlerPrüfregel 600471Es wurde ein Einzelbetrag zu Ausgleichsposten nach § 4g EStG (Auflösung) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
- FehlerPrüfregel 600884Es wurde die Gesamtsumme (Auflösung) der Rücklagen und Ausgleichsposten nach § 4g EStG angegeben, aber keine Einzelwerte.
- FehlerPrüfregel 600470Die Bezeichnung und der Betrag zu Ausgleichsposten nach § 4g EStG (Auflösung) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 600889Es wurden Einzelwerte zu Rücklagen und Ausgleichsposten nach § 4g EStG angegeben, die Gesamtsumme (Auflösung) wurde jedoch nicht erklärt.
- FehlerPrüfregel 600990Der als Gesamtsumme (Auflösung) Rücklagen und Ausgleichsposten nach § 4g EStG eingetragene Wert entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.
- FehlerPrüfregel 600472Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Ausgleichsposten nach § 4g EStG (Auflösung) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
- FehlerPrüfregel 600873Es wurde ein Ausgleichsposten nach § 4g EStG gebildet. Der Auflösungsbetrag beträgt jedoch nicht mindestens 20 Prozent vom angegebenen Ausgleichsposten (§ 4g Absatz 2 EStG).
Zeile 104 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 104 |
| 2019–2022 | 123 |
| 2018 | 89 |
| 2016–2017 | 88 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 104 ein?
Was ist ein Ausgleichsposten nach § 4g EStG?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 104?
Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.