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Anlage EÜR 2025 · Zeile 36

Anlage EÜR Zeile 36: Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG

Trage hier die Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter ein, die du im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abziehst. Das gilt für Wirtschaftsgüter bis 800 € netto.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG2. Betriebsausgaben › Summe132 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 36?

In Zeile 36 trägst du die Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG ein. Das sind abnutzbare, bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Vorsteuer 800 € je Wirtschaftsgut nicht übersteigen.

Diese Kosten ziehst du im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgabe ab. In der Anlage AVEÜR trägst du geringwertige Wirtschaftsgüter nicht ein.

Hast du für das Wirtschaftsjahr einen Sammelposten gebildet, gehören hier nur Wirtschaftsgüter bis 250 €. Die Auflösung des Sammelpostens steht in Zeile 37.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Die Kennzahl lautet 132.

Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 36 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Wirtschaftsgüter mit Kosten über 250 € musst du in ein besonderes, laufend geführtes Verzeichnis aufnehmen.

  • Grenze: 800 € netto je Wirtschaftsgut.
  • Keine Eintragung in der Anlage AVEÜR.
  • Bei Einzelaufstellung: Bezeichnung und Betrag gemeinsam angeben, Summe muss zum Gesamtbetrag passen.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass neben einer Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24 weitere Betriebsausgaben in der Regel nicht zulässig sind. Gegebenenfalls ist in Zeile 74 eine Korrektur vorzunehmen.

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelbeträge ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600349Es wurde ein Einzelbetrag zu Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 600348Die Bezeichnung und der Betrag zu Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600350Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 36 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202536
202335
2019–202243
2016–201833

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 36 der Anlage EÜR ein?

Die Summe der Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG, also für Wirtschaftsgüter bis 800 € netto, die du sofort als Betriebsausgabe abziehst.

Welche Kennzahl hat Zeile 36 in der Anlage EÜR?

Die Kennzahl lautet 132.

Muss ich jedes geringwertige Wirtschaftsgut einzeln angeben?

In der Anlage EÜR ist der Gesamtbetrag entscheidend. Die Einzelaufstellung ist zusätzlich möglich. Wirtschaftsgüter über 250 € musst du aber in deinem eigenen Verzeichnis aufzeichnen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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