Anlage EÜR Zeile 36: Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG
Trage hier die Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter ein, die du im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abziehst. Das gilt für Wirtschaftsgüter bis 800 € netto.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben | – | Text |
| Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent |
| Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG2. Betriebsausgaben › Summe | 132 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 36?
So füllst du die Zeile aus
Grenze: 800 € netto je Wirtschaftsgut. Keine Eintragung in der Anlage AVEÜR. Bei Einzelaufstellung: Bezeichnung und Betrag gemeinsam angeben, Summe muss zum Gesamtbetrag passen.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
- FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
- FehlerPrüfregel 600349Es wurde ein Einzelbetrag zu Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
- FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
- FehlerPrüfregel 600348Die Bezeichnung und der Betrag zu Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 600350Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
Zeile 36 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 36 |
| 2023 | 35 |
| 2019–2022 | 43 |
| 2016–2018 | 33 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 36 der Anlage EÜR ein?
Welche Kennzahl hat Zeile 36 in der Anlage EÜR?
Muss ich jedes geringwertige Wirtschaftsgut einzeln angeben?
Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick
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