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Anlage EÜR 2025 · Zeile 107

Anlage EÜR Zeile 107: Einlagen in das Betriebsvermögen

In Zeile 107 trägst du den Gesamtbetrag deiner Einlagen ein. Dazu gehören Geldeinlagen sowie Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen. Die Angabe ist nur bei Einzelunternehmen vorgesehen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung5. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen › Einzelangaben– Text
Betrag5. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen5. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen › Summe123 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 107?

Die Zeile erfasst Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen. Eine Einlage liegt vor, wenn du Wirtschaftsgüter oder Geld aus deinem Privatvermögen in dein Betriebsvermögen überführst oder betrieblich nutzt.

Typische Fälle: Du überweist Geld von deinem Privatkonto auf das Geschäftskonto (Geldeinlage). Du stellst dein privates Fahrzeug für betriebliche Fahrten zur Verfügung (Nutzungseinlage). Du bringst einen privat angeschafften Computer in den Betrieb ein (Sacheinlage).

Die Zeile gehört zum Abschnitt „5. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen“. Bei anderen Rechtsformen ist die Angabe laut den Prüfregeln von ELSTER unzulässig.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag deiner Einlagen ein. Wenn du mehrere Einzelpositionen hast, erfasst du sie in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag. Bezeichnung und Betrag müssen dort gemeinsam angegeben werden.

Die Summe aus den Einzelwerten muss mit dem Gesamtbetrag übereinstimmen. ELSTER prüft das.

Hast du kein gesondertes Betriebskonto, gelten alle Betriebseinnahmen auch als Entnahmen und alle Betriebsausgaben auch als Einlagen. Einlagen, die nicht in Geld bestehen, setzt du grundsätzlich mit dem Teilwert an.

Die Einlagen in Zeile 107 und die Entnahmen in Zeile 106 sind bei Einzelunternehmen zwingend einzutragen. Das ergibt sich aus § 4 Absatz 4a Satz 6 EStG und gilt unabhängig davon, ob du Schuldzinsen abziehst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600904Die Entnahmen in Zeile 106 und Einlagen in Zeile 107 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG).
  • FehlerPrüfregel 600076Die Angabe zu Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.
  • FehlerPrüfregel 600484Es wurde ein Einzelbetrag zu Einlagen einschließlich Sach-, Leitungs- und Nutzungsentnahmen angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600483Die Bezeichnung und der Betrag zu Einlagen einschließlich Sach-, Leitungs- und Nutzungsentnahmen müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600903Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen.
  • FehlerPrüfregel 600485Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Einlagen einschließlich Sach-, Leitungs- und Nutzungsentnahmen stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 107 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–2025107
2019–2022126
201892
201791
201695

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 107 ein?

Den Gesamtbetrag deiner Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen. Bei mehreren Positionen führst du eine Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag.

Muss ich Zeile 107 als Einzelunternehmer ausfüllen?

Ja. Bei Einzelunternehmen sind die Entnahmen in Zeile 106 und die Einlagen in Zeile 107 zwingend einzutragen.

Muss ich als Personengesellschaft Einlagen in Zeile 107 angeben?

Nein. Die Zeile gehört zum Abschnitt „5. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen“. Bei einer anderen Rechtsform ist die Angabe laut den Prüfregeln von ELSTER unzulässig.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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