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Anlage EÜR 2025 · Zeile 15

Anlage EÜR Zeile 15: Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen ohne 0-%-Satz

In Zeile 15 trägst du die Summe deiner umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer ein, ohne Einnahmen zum Steuersatz von 0 % und ohne die Beträge aus den Zeilen 19 bis 21.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Text
Betrag1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (ohne solche zum ermäßigten Steuersatz von 0 %)1. Betriebseinnahmen › Summe112 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 15?

Zeile 15 erfasst alle umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen, jeweils netto, also ohne Umsatzsteuer. Die darauf entfallende Umsatzsteuer trägst du in Zeile 17 ein.

Nicht hierher gehören Einnahmen, die nach § 12 Abs. 3 UStG dem Steuersatz von 0 % unterliegen, sowie umsatzsteuerfreie oder nicht steuerbare Einnahmen. Diese gehören in Zeile 16. Veräußerungserlöse und Entnahmen aus den Zeilen 19 bis 21 trägst du ebenfalls nicht hier ein.

Als Kleinunternehmer nutzt du nicht Zeile 15, sondern die Zeilen 12 und 13. Die Kennzahl ist 112.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Der Betrag kann auch negativ sein.

Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 15 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Wenn du umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen angibst, musst du auch die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 17 angeben. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 17 weniger als 7 Prozent der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen beträgt. Ein weiterer Hinweis erscheint, wenn sie mehr als 19 Prozent der Beträge aus den Zeilen 15, 19, 20 und 21 ausmacht. Das ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Bruttobeträge werden eingetragen, obwohl hier nur Nettobeträge hingehören.

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelbeträge ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600250Die vereinnahmte Umsatzsteuer beträgt weniger als 7 Prozent der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen.
  • HinweisPrüfregel 600272Die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 17 beträgt mehr als 19 Prozent der gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Zeile 15 + Zeile 19 + Zeile 20 + Zeile 21). Dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel, wenn die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage ermittelt wird, § 10 Absatz 5 UStG).
  • FehlerPrüfregel 600260Es wurde die Summe der Betriebseinnahmen angegeben, aber keine Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600271Die eingetragene Summe der Betriebseinnahmen entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600240Es wurden umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (ohne solche zum ermäßigten Steuersatz von 0 %) angegeben, aber keine vereinnahmte Umsatzsteuer.
  • FehlerPrüfregel 600310Es wurde ein Einzelbetrag zu umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (ohne solche zum ermäßigten Steuersatz von 0 %) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600309Die Bezeichnung und der Betrag zu umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen müssen (ohne solche zum ermäßigten Steuersatz von 0 %) in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600311Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (ohne solche zum ermäßigten Steuersatz von 0 %) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 15 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202515
2016–202314

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 15 ein?

Die Summe deiner umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer. Einnahmen zum Steuersatz von 0 % und die Beträge aus den Zeilen 19 bis 21 gehören nicht hierher.

Muss ich in Zeile 15 auch die Umsatzsteuer angeben?

Nein, in Zeile 15 steht nur der Nettobetrag der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Die vereinnahmte Umsatzsteuer gibst du in Zeile 17 an.

Muss ich in Zeile 15 Einzelbeträge angeben?

Nein, entscheidend ist der Gesamtbetrag. Nutzt du zusätzlich die Einzelaufstellung, gehören zu jedem Eintrag Bezeichnung und Betrag, und die Summe muss zum Gesamtbetrag passen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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