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Anlage EÜR 2025 · Zeile 73

Anlage EÜR Zeile 73: Mindestens abziehbare Fahrtkosten zur ersten Betriebsstätte

Hier trägst du die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte sowie für Familienheimfahrten ein. Sie ist als Betriebsausgabe mindestens abziehbar.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale); Familienheimfahrten2. Betriebsausgaben › Summe176 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 73?

In Zeile 73 der Anlage EÜR setzt du die Entfernungspauschale als Betriebsausgabe an. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und für Familienheimfahrten bei einer betrieblich begründeten doppelten Haushaltsführung.

Die tatsächlichen Kosten dieser Wege hast du vorher in Zeile 72 abgezogen. Die Kennzahl ist 176.

So berechnest du die Entfernungspauschale 2025

Für jeden Arbeitstag, an dem du die erste Betriebsstätte aufsuchst, gibt es 0,30 Euro je Kilometer der einfachen Entfernung für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro für jeden weiteren Kilometer. Für Familienheimfahrten gelten dieselben Sätze.

Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken. Sie ist auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt. Ein höherer Betrag ist möglich, soweit du ein eigenes oder zur Nutzung überlassenes Kfz benutzt. Übersteigen deine Kosten für öffentliche Verkehrsmittel die Entfernungspauschale, kannst du sie stattdessen ansetzen; dann trägst du in den Zeilen 72 und 73 nichts ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 73 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Die Angabe ist nicht bei jeder Rechtsform zulässig. Passt sie nicht zur Rechtsform in Zeile 7, meldet ELSTER einen Fehler.

Nutzt du die Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24, sind weitere Betriebsausgaben in der Regel nicht abziehbar. ELSTER weist dann auf eine mögliche Korrektur in Zeile 74 hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 600073Die Angabe zu mindestens abziehbaren Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Entfernungspauschale) ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.
  • FehlerPrüfregel 600439Es wurde ein Einzelbetrag zu mindestens abziehbaren Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale) / Familienheimfahrten angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600438Die Bezeichnung und der Betrag zu mindestens abziehbaren Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale) / Familienheimfahrten müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600440Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu mindestens abziehbaren Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale) / Familienheimfahrten stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 73 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202573
202370
2019–202286
201863
2016–201764

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 73 der Anlage EÜR ein?

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und für Familienheimfahrten.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2025?

0,30 Euro je Kilometer der einfachen Entfernung für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer, je Arbeitstag. Die Entfernungspauschale ist auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt. Das gilt nicht, soweit du ein eigenes oder zur Nutzung überlassenes Kfz benutzt.

Wie hängen Zeile 72 und Zeile 73 zusammen?

In Zeile 72 ziehst du die tatsächlichen Kosten für diese Wege von deinen Fahrtkosten ab. In Zeile 73 setzt du stattdessen die Entfernungspauschale an.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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