| Angaben zum Betrieb und Steuernummer | Hier stehen die genaue Bezeichnung deines Gewerbes, die Steuernummer des Betriebs und, falls vorhanden, die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Daneben trägst du den Gewinn oder Verlust ein. | Stimmen Steuernummer und Finanzamt nicht mit dem letzten Bescheid überein, fragt das Finanzamt zuerst nach. Ein kurzer Blick in deine Unterlagen spart Zeit. |
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| Gewinn aus Gewerbebetrieb | In die Zeile für den laufenden Gewinn kommt der steuerliche Gewinn oder Verlust deines Betriebs. Bei einer Einnahmenüberschussrechnung stammt die Zahl aus der Anlage EÜR, bei Bilanzierung aus dem Jahresabschluss. | Übertrage den Wert erst, wenn deine Gewinnermittlung fertig ist. Die Anlage EÜR reichst du ohnehin elektronisch mit ein. |
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| Zweiter Betrieb und Beteiligungen | Bist du an einer Personengesellschaft beteiligt oder führst du mehr als einen Gewerbebetrieb, trägst du jeden Gewinn in eine eigene Zeile ein. Gewinne aus Personengesellschaften werden einheitlich und gesondert festgestellt. | Für jede Beteiligung bekommst du einen Feststellungsbescheid. Übernimm die dort ausgewiesenen Beträge Zeile für Zeile. |
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| Veräußerungs- und Aufgabegewinn | Verkaufst oder gibst du deinen Betrieb, einen Teilbetrieb oder einen Anteil daran auf, gehört der entstandene Gewinn in diesen Abschnitt. Solche Gewinne können unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt besteuert werden. | Ob eine Begünstigung greift, hängt stark vom Einzelfall ab. Kläre das vorab mit deiner Beratung oder dem Finanzamt. |
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| Gewerbesteuer: Messbetrag, Hebesatz und Steuerermäßigung | Für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG trägst du den Gewerbesteuer-Messbetrag und den Hebesatz deiner Gemeinde ein. Daraus ergibt sich die anteilige Gewerbesteuer, die deine Einkommensteuer mindern kann. | Messbetrag und Hebesatz findest du in deinem Gewerbesteuerbescheid. Die Gewerbesteuer selbst darfst du nicht als Betriebsausgabe abziehen. |
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| Verlust aus Gewerbebetrieb | Steht dein Betrieb im Minus, trägst du den Verlust mit Minuszeichen in die Gewinnzeile ein. Er mindert zunächst andere Einkünfte desselben Jahres, ein Rest wird zurück- oder vorgetragen. | Rücktrag und Vortrag nimmt das Finanzamt von Amts wegen vor. Willst du keinen Rücktrag, beantragst du das in der Anlage Sonstiges. |
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| Beteiligung an Kapitalgesellschaften | Warst du in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und verkaufst Anteile, gehört der Gewinn in die Zeilen 82 bis 98. 40 % des Gewinns bleiben nach dem Teileinkünfteverfahren steuerfrei. | Das Formular rechnet in Zeile 94 mit 60 % des Gewinns. Halte Kaufvertrag und Nachweise zu den Anschaffungskosten bereit. |
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| Besondere Angaben und Auslandsfälle | In die weiteren Zeilen kommen Sonderfälle wie eine Betriebsstätte im Ausland, Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften oder besondere Anträge. Welche Felder für dich gelten, richtet sich nach deinem Einzelfall. | Lass Zeilen leer, die für dich nicht passen. Nullen und Striche in falschen Feldern lösen nur Rückfragen aus. |
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