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Formular erklärt

Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb Schritt für Schritt erklärt.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Die Anlage G gehört zur Einkommensteuererklärung, wenn du mit deinem Betrieb Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielst. In ihr gibst du deinen Gewinn an und beantragst die Steuerermäßigung für gezahlte Gewerbesteuer.

Wer muss es ausfüllen?

Eine Anlage G brauchst du, wenn du gewerbliche Einkünfte erzielst, etwa aus einem eigenen Gewerbe oder als Mitunternehmer, oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft ab 1 % verkaufst. Ehepartner oder Lebenspartner mit eigenen gewerblichen Einkünften reichen jeweils eine eigene Anlage G ein.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Angaben zum Betrieb und SteuernummerHier stehen die genaue Bezeichnung deines Gewerbes, die Steuernummer des Betriebs und, falls vorhanden, die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Daneben trägst du den Gewinn oder Verlust ein.Stimmen Steuernummer und Finanzamt nicht mit dem letzten Bescheid überein, fragt das Finanzamt zuerst nach. Ein kurzer Blick in deine Unterlagen spart Zeit.
Gewinn aus GewerbebetriebIn die Zeile für den laufenden Gewinn kommt der steuerliche Gewinn oder Verlust deines Betriebs. Bei einer Einnahmenüberschussrechnung stammt die Zahl aus der Anlage EÜR, bei Bilanzierung aus dem Jahresabschluss.Übertrage den Wert erst, wenn deine Gewinnermittlung fertig ist. Die Anlage EÜR reichst du ohnehin elektronisch mit ein.
Zweiter Betrieb und BeteiligungenBist du an einer Personengesellschaft beteiligt oder führst du mehr als einen Gewerbebetrieb, trägst du jeden Gewinn in eine eigene Zeile ein. Gewinne aus Personengesellschaften werden einheitlich und gesondert festgestellt.Für jede Beteiligung bekommst du einen Feststellungsbescheid. Übernimm die dort ausgewiesenen Beträge Zeile für Zeile.
Veräußerungs- und AufgabegewinnVerkaufst oder gibst du deinen Betrieb, einen Teilbetrieb oder einen Anteil daran auf, gehört der entstandene Gewinn in diesen Abschnitt. Solche Gewinne können unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt besteuert werden.Ob eine Begünstigung greift, hängt stark vom Einzelfall ab. Kläre das vorab mit deiner Beratung oder dem Finanzamt.
Gewerbesteuer: Messbetrag, Hebesatz und SteuerermäßigungFür die Steuerermäßigung nach § 35 EStG trägst du den Gewerbesteuer-Messbetrag und den Hebesatz deiner Gemeinde ein. Daraus ergibt sich die anteilige Gewerbesteuer, die deine Einkommensteuer mindern kann.Messbetrag und Hebesatz findest du in deinem Gewerbesteuerbescheid. Die Gewerbesteuer selbst darfst du nicht als Betriebsausgabe abziehen.
Verlust aus GewerbebetriebSteht dein Betrieb im Minus, trägst du den Verlust mit Minuszeichen in die Gewinnzeile ein. Er mindert zunächst andere Einkünfte desselben Jahres, ein Rest wird zurück- oder vorgetragen.Rücktrag und Vortrag nimmt das Finanzamt von Amts wegen vor. Willst du keinen Rücktrag, beantragst du das in der Anlage Sonstiges.
Beteiligung an KapitalgesellschaftenWarst du in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und verkaufst Anteile, gehört der Gewinn in die Zeilen 82 bis 98. 40 % des Gewinns bleiben nach dem Teileinkünfteverfahren steuerfrei.Das Formular rechnet in Zeile 94 mit 60 % des Gewinns. Halte Kaufvertrag und Nachweise zu den Anschaffungskosten bereit.
Besondere Angaben und AuslandsfälleIn die weiteren Zeilen kommen Sonderfälle wie eine Betriebsstätte im Ausland, Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften oder besondere Anträge. Welche Felder für dich gelten, richtet sich nach deinem Einzelfall.Lass Zeilen leer, die für dich nicht passen. Nullen und Striche in falschen Feldern lösen nur Rückfragen aus.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage G 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 79 Zeilen. Zu 50 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.Was sich gegenüber 2024 geändert hat.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Betrieb
4genaue Bezeichnung des Gewerbes
5 Steuernummer
6 Wirtschafts-Identifikationsnummer · Betrag 10
Einzelangaben
10genaue Bezeichnung des Gewerbes · Steuernummer · Wirtschafts-Identifikationsnummer · Betrag · Summe12
11genaue Bezeichnung des Gewerbes
12Finanzamt
13 Steuernummer · Betrag · Summe 58
Beteiligung
14genaue Bezeichnung der Gesellschaft
15Finanzamt
16 Steuernummer · Betrag 14
Einzelangaben
42genaue Bezeichnung der Gesellschaft
43Finanzamt
44 Steuernummer
45 Wirtschafts-Identifikationsnummer · Betrag · Summe 38
46genaue Bezeichnung der Gesellschaft / Gemeinschaft / des ähnlichen Modells · Betrag · Summe
In den Zeilen 6 bis 45 und 102 nicht enthaltener steuerfreier Teil der Einkünfte, für die das Teileinkünfteverfahren gilt
47 In den Zeilen 6 bis 45 und 102 nicht enthaltener steuerfreier Teil der Einkünfte, für die das Teileinkünfteverfahren gilt 24
In den Zeilen 6 bis 45 und 102 enthaltene positive Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 4 UmwStG
48 In den Zeilen 6 bis 45 und 102 enthaltene positive Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 4 UmwStG
In den Zeilen 6 bis 45 und 102 enthaltene Gewinne, die gemäß § 5a EStG ermittelt wurden beziehungsweise enthaltene Einkünfte aus einem verpachteten / ruhenden Betrieb i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG
49Bezeichnung · Betrag · Anzahl der einzureichenden Anlagen 34a
Steuerfreie Sanierungserträge i. S. d. § 3a EStG
50 Es wurden steuerfreie Sanierungserträge i. S. d. § 3a EStG erzielt.
Für 2025 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag i. S. d. § 35 EStG (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag, der auf nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) – Berechnung laut Aufstellung –
51des Betriebs / des Mitunternehmeranteils laut Zeile · Gewerbeertrag (auf volle 100 EUR abgerundet) · Freibetrag · Gewerbesteuer-Messbetrag64
Für 2025 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt – Berechnung laut Aufstellung –
52Hebesatz in Prozent · Gewerbesteuer66
Für 2025 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer–Messbetrag i. S. d. § 35 EStG des Betriebs / des Mitunternehmeranteils (ohne Gewerbesteuermessbetrag, der auf nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelte Gewinne oder Gewinne i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) – Berechnung laut Aufstellung –
55Gewerbeertrag (auf volle 100 EUR abgerundet) (sofern bekannt) · Freibetrag (sofern bekannt) · Gewerbesteuer-Messbetrag · Summe85
Für 2025 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt – Berechnung laut Aufstellung –
56Hebesatz in Prozent (sofern bekannt) · Gewerbesteuer · Summe81
Einzelangaben
57Bezeichnung · Betrag · Summe der Höchstbeträge nach § 35 EStG aus mittelbaren Beteiligungen74
Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahrs beantragt wird
58genaue Bezeichnung des Betriebs / des Teilbetriebs / des Mitunternehmeranteils
59 Finanzamt
60 Steuernummer
61Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG24
62In Zeile 61 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt32
63Auf den Veräußerungsgewinn laut Zeile 61 wurde zumindest teilweise § 6b oder § 6b i. V. m. § 6c EStG angewendet. Die Übertragungen von aufgedeckten stillen Reserven und / oder die in Anspruch genommenen Rücklagen nach § 6b Abs. 1 bis 9 ggf. i. V. m. § 6c EStG betragen57
64Auf den Veräußerungsgewinn laut Zeile 61 wurde zumindest teilweise § 6b oder § 6b i. V. m. § 6c EStG angewendet. Die Übertragungen von aufgedeckten stillen Reserven und / oder die in Anspruch genommenen Rücklagen nach § 6b Abs. 10 ggf. i. V. m. § 6c EStG betragen59
65Veräußerungsgewinn laut Zeile 61, für den der ermäßigte Steuersatz des § 34 Abs. 3 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt wird. Für nach dem 31.12.2000 erfolgte Veräußerungen / Aufgaben wurde der ermäßigte Steuersatz des § 34 Abs. 3 EStG bei keiner Einkunftsart in Anspruch genommen.34
Veräußerungsgewinn(e), für den / die der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist
66genaue Bezeichnung des Betriebs / des Teilbetriebs / des Mitunternehmeranteils
67 Finanzamt
68 Steuernummer
69Veräußerungsgewinn(e)30
70 In Zeile 69 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt 36
71Auf den / die Veräußerungsgewinn(e) laut Zeile 69 wurde zumindest teilweise § 6b Abs. 1 bis 9 ggf. i. V. m. § 6c EStG angewendet46
72Auf den / die Veräußerungsgewinn(e) laut Zeile 69 wurde zumindest teilweise § 6b Abs. 10 ggf. i. V. m. § 6c EStG angewendet70
73 In Zeile 69 enthaltener Veräußerungsgewinn, für den der ermäßigte Steuersatz des § 34 Abs. 3 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt wird. Für nach dem 31.12.2000 erfolgte Veräußerungen / Aufgaben wurde der ermäßigte Steuersatz des § 34 Abs. 3 EStG bei keiner Einkunftsart in Anspruch genommen. 38
74 In Zeile 73 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt 40
Veräußerungsverlust(e) nach § 16 EStG
75genaue Bezeichnung des Betriebs / des Teilbetriebs / des Mitunternehmeranteils
76 Finanzamt
77 Steuernummer
78Veräußerungsverlust(e)22
79In Zeile 78 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt44
Zu den Zeilen 56 bis 74:
80Erwerber ist eine Gesellschaft, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist (laut Aufstellung). · Erläuterung zur Beteiligung der veräußernden Person oder einer ihr nahestehenden Person an der erwerbenden Gesellschaft
81 Die Betriebsaufgabe erstreckt sich über mehr als ein Kalenderjahr.
1. Veräußerung
82genaue Bezeichnung der Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG
83Finanzamt
84 Steuernummer
85Es handelt sich um
86Beteiligungsquote (vor Veräußerung oder gesetzlich gleichgestelltem Vorgang) in Prozent
87Höhe des veräußerten / verdeckt eingelegten Anteils an der Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG in Prozent16
88Veräußerungspreis oder an dessen Stelle tretender Wert (z. B. gemeiner Wert, zugeteiltes / zurückgezahltes Vermögen)
89(Veräußerungs-)Kosten
90Anschaffungskosten des veräußerten / verdeckt eingelegten Anteils oder an deren Stelle tretender Wert
91Anschaffungsnebenkosten
92Nachträgliche Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a EStG
93Veräußerungsgewinn / -verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens
9460 % des Betrags laut Zeile 93 (Veräußerungsgewinn / -verlust nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens – § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3c Abs. 2 EStG) – Ein ggf. zu gewährender Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG wird von Ihrem Finanzamt berücksichtigt. – – Im Fall des § 6 AStG darf ein Verlust hier nicht eingetragen werden. – · 60 % des Betrags laut Zeile 93 (Veräußerungsgewinn / -verlust nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens – § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3c Abs. 2 EStG) – wenn positiv: Übertrag in Zeile 95; wenn negativ: Übertrag in Zeile 96 ohne Minuszeichen –18
Summe
95Weitere Veräußerungsgewinne – Ein ggf. zu gewährender Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG wird von Ihrem Finanzamt berücksichtigt. –28
96Weitere Veräußerungsverluste (nicht in den Fällen des § 6 AStG) – ohne vorangestelltes Minuszeichen eintragen –26
Unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, optierenden Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG und / oder Bezugsrechten
97 Anteile an Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, optierenden Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG und / oder Bezugsrechte sind 2025 unentgeltlich übertragen worden (Einzelangaben laut Aufstellung). · Einzelangaben
Zu den Zeilen 82 bis 96:
98Erwerber ist eine Gesellschaft, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist (laut Aufstellung). · Erläuterung zur Beteiligung der veräußernden Person oder einer ihr nahestehenden Person an der erwerbenden Gesellschaft
Sonstiges
99In den Zeilen 6 bis 46 enthaltene begünstigte sonstige Gewinne i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG55
Zuzurechnendes Einkommen der Organgesellschaft
100Gesellschaft
101Finanzamt
102 Steuernummer · Zuzurechnendes Einkommen der Organgesellschaft 66
nebenberufliche Tätigkeit
103aus der Tätigkeit als · Gesamtbetrag · davon als steuerfrei behandelt · Rest enthalten in Zeile
Einzelangaben
104aus der Tätigkeit als · Gesamtbetrag · davon als steuerfrei behandelt · Rest enthalten in Zeile
Gewerbliche Tierzucht / -haltung
105 In den Zeilen 6 bis 46, 61, 69 und 78 außer Ansatz gelassene Verluste · In den Zeilen 6 bis 46, 61, 69 und 78 enthaltene ungekürzte Gewinne · In den Zeilen 6 bis 46, 61, 69 und 78 verrechnete Verluste aus anderen Jahren
106 Ich beantrage von einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG in das Jahr 2024 abzusehen.
Gewerbliche Termingeschäfte
107 In den Zeilen 6 bis 46, 61, 69 und 78 außer Ansatz gelassene Verluste · In den Zeilen 6 bis 46, 61, 69 und 78 enthaltene ungekürzte Gewinne · In den Zeilen 6 bis 46, 61, 69 und 78 verrechnete Verluste aus anderen Jahren
108 Ich beantrage von einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG in das Jahr 2024 abzusehen.
Verluste aus Beteiligungen (REIT)
109 In den Zeilen 6 bis 46, 61, 69 und 78 außer Ansatz gelassene Verluste · In den Zeilen 6 bis 46, 61, 69 und 78 enthaltene ungekürzte Gewinne · In den Zeilen 6 bis 46, 61, 69 und 78 verrechnete Verluste aus anderen Jahren
110 Ich beantrage von einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG in die Jahre 2024 und 2023 abzusehen.
Zinsaufwendungen nach § 4h EStG (Anlage Zinsschranke)
111 Für die in den Zeilen 4 bis 10 genannten Betriebe ist die Anlage Zinsschranke beigefügt. Anzahl der Anlagen Zinsschranke
Kürzungsbetrag nach § 11 AStG
112Kürzungsbetrag nach § 11 AStG (laut Aufstellung) · Aufstellung zum Kürzungsbetrag nach § 11 AStG42

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

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