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Anlage EÜR 2025 · Zeile 81

Anlage EÜR Zeile 81: Nicht abziehbare Betriebsausgaben bei steuerfreien Einnahmen

Trage hier Betriebsausgaben ein, die mit steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a oder 26b EStG zusammenhängen. Sie werden dem Gewinn wieder hinzugerechnet.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Text
Betrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG3. Ermittlung des Gewinns › Summe243 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 81?

In Zeile 81 rechnest du Betriebsausgaben wieder hinzu, die mit steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a oder 26b EStG zusammenhängen und nicht abziehbar sind. Die Kennzahl ist 243.

Solche Ausgaben sind nur abziehbar, soweit sie die steuerfreien Einnahmen übersteigen. Den nicht abziehbaren Teil, der bereits in deinen Betriebsausgaben steckt, trägst du hier ein.

Die steuerfreien Einnahmen selbst ziehst du in Zeile 78 ab.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 81 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Die Hinzurechnungen der Zeilen 81 bis 83 dürfen zusammen nicht höher sein als die Summe der Betriebsausgaben in Zeile 75. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelwerte ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Die Hinzurechnung ist höher als die Betriebsausgaben in Zeile 75. Das ist nicht zulässig.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600510Die Bezeichnung und der Betrag zu nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 3 Nummer 26, 26a, 26b EStG müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600511Es wurde ein Einzelbetrag zu nicht abziehbaren Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nummer 26, 26a, 26b EStG angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600512Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu nicht abziehbaren Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nummer 26, 26a, 26b EStG stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 600681Als Hinzurechnung wegen nicht abziehbarer Betriebsausgaben (Zeilen 81 bis 83) soll ein Betrag addiert werden, der die insgesamt erklärten Betriebsausgaben in Zeile 75 übersteigt. Eine Hinzurechnung ist nur bis zur Höhe der erklärten Betriebsausgaben zulässig.
  • FehlerPrüfregel 600648Der korrigierte Gewinn/Verlust entspricht nicht den Betriebseinnahmen abzüglich der Summe der Betriebsausgaben und der steuerfreien Einnahmen, zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben korrigiert um die Investitionsabzugsbeträge (nach § 7g Absatz 1 und § 7g Absatz 2 EStG), den Gewinnzuschlag nach § 6c in Verbindung mit § 6b Absatz 7 und 10 EStG, die Hinzurechnungen beziehungsweise Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart sowie um die Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften.

Zeile 81 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202581
202378
2019–202294

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 81 ein?

Den nicht abziehbaren Teil der Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a oder 26b EStG zusammenhängen.

Warum muss ich Betriebsausgaben in Zeile 81 hinzurechnen?

Weil die dazugehörigen Einnahmen steuerfrei sind, darfst du die Ausgaben nur abziehen, soweit sie die steuerfreien Einnahmen übersteigen. Der Rest wird hier wieder hinzugerechnet.

Muss ich eine Einzelaufstellung machen?

Nein, entscheidend ist der Gesamtbetrag. Nutzt du die Einzelaufstellung, müssen Bezeichnung und Betrag gemeinsam angegeben werden und die Summe zum Gesamtbetrag passen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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