Zum Inhalt springen
Formular erklärt

Anlage S: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Anlage S ausfüllen: Wo Freiberufler ihren Gewinn erklären und welche Angaben zusätzlich in die Anlage EÜR gehören.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Anlage S erklärst du dem Finanzamt deine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Sie ergänzt den Hauptvordruck und enthält vor allem das Ergebnis deiner Gewinnermittlung. Die Anlage gilt für freiberufliche und für sonstige selbstständige Tätigkeiten, nicht für Gewerbebetriebe.

Wer muss es ausfüllen?

Die Anlage S brauchst du, wenn du im Jahr freiberuflich oder in vergleichbarer Form selbstständig tätig warst. Auch Beteiligungen an freiberuflichen Personengesellschaften, ein Betriebsverkauf und vorbereitende Kosten für die Gründung gehören hierher. Wer ein Gewerbe angemeldet hat, nutzt stattdessen die Anlage G.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
GrundangabenAuf der ersten Seite stehen Name, Vorname und Steuernummer. Bei Zusammenveranlagung kennzeichnest du, ob die Anlage zur Person A oder B gehört.Ehepaare mit eigenen selbstständigen Einkünften reichen jeweils eine eigene Anlage S ein. Eine gemeinsame Anlage gibt es nicht. In Mein ELSTER fügst du die Anlage über „Vordrucke zur Steuererklärung hinzufügen“ hinzu.
Gewinn aus freiberuflicher TätigkeitHier trägst du das Ergebnis deiner Gewinnermittlung ein, also den Gewinn oder Verlust aus deiner freiberuflichen Arbeit. Für eine zweite freiberufliche Tätigkeit ist eine weitere Zeile vorgesehen.Die Anlage EÜR gehört in der Regel dazu: Dort stehen alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben einzeln, in der Anlage S nur die Summe. Wie du die EÜR aufstellst, erklärt der Ratgeber Einnahmenüberschussrechnung.
Andere selbstständige ArbeitFür sonstige selbstständige Tätigkeiten gibt es eigene Zeilen. Typische Fälle sind Aufsichtsratsmandate, Testamentsvollstreckungen, Vermögensverwaltungen oder Tätigkeiten als Lotterieeinnehmer.Trage die Art der Tätigkeit kurz ein, etwa „Tätigkeit als Aufsichtsrat“. So kann das Finanzamt die Einkünfte leichter zuordnen.
Gesonderte FeststellungLiegt dein Betriebssitz außerhalb des Bezirks deines Wohnsitzfinanzamts, gibst du die Erklärung zur gesonderten Feststellung beim Finanzamt des Betriebs ab.Ob dein Betrieb in einen anderen Bezirk fällt, prüfst du über die Suche nach dem zuständigen Finanzamt.
Beteiligungen an PersonengesellschaftenAls Gesellschafter einer freiberuflichen Personengesellschaft trägst du deinen Anteil am festgestellten Gewinn ein. Für weitere Beteiligungen gibt es zusätzliche Zeilen.Der Gewinn wird für die Gesellschaft einheitlich und gesondert festgestellt. Übernimm den Wert aus dem Feststellungsbescheid, den die Gesellschaft erhält.
Verlustbeteiligungen und SteuerstundungsmodelleAnteile an Verlustzuweisungsgesellschaften und an Steuerstundungsmodellen werden in einer eigenen Zeile erfasst.Solche Beteiligungen prüft das Finanzamt oft genauer. Halte Vertrag, Anteil und Jahresabrechnung bereit.
Verkauf oder Aufgabe des BetriebsWer seinen freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben hat, erfasst den dabei entstandenen Gewinn oder Verlust auf der zweiten Seite.Den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG gibt es nur einmal im Leben, ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit. Verkaufst du kleine Anteile an einer Kapitalgesellschaft, ist die Anlage KAP richtig.
Nicht entnommener Gewinn (§ 34a EStG)Wer den Gewinn durch Buchführung ermittelt, kann für Teile des Gewinns, die im Betrieb bleiben, eine Steuerermäßigung beantragen.Die Ermäßigung gibt es nur auf Antrag und mit der zusätzlichen Anlage 34a. Ob sie sich im Einzelfall lohnt, hängt von deinem Steuersatz ab.
Ehrenamtliche und nebenberufliche TätigkeitenIm Abschnitt Sonstiges stehen Vergütungen und Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher oder nebenberuflicher Arbeit, etwa als Übungsleiterin im Verein. Den steuerfreien Teil gibst du gesondert an.Als Arbeitnehmer gehören solche Zahlungen dagegen in die Anlage N. Für nebenberufliche Selbstständigkeit bleibt die Anlage S richtig, auch wenn du hauptberuflich angestellt bist.
Abgrenzung zur Anlage GFreiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG sind keine Gewerbebetriebe. Deshalb fällt dafür keine Gewerbesteuer an und es gilt der Einkommensteuertarif.Bist du unsicher, ob deine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, kläre das vor der Abgabe. Bei falscher Zuordnung drohen Rückfragen und Nachzahlungen.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage S 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 53 Zeilen. Zu 29 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.Was sich gegenüber 2024 geändert hat.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Gewinn aus einer weiteren freiberuflichen Tätigkeit
4genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit
5 Steuernummer
6 Wirtschafts-Identifikationsnummer · Betrag 100
Einzelangaben
10genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit
11Finanzamt
12 Steuernummer · Betrag 110
Gewinn aus Beteiligung laut gesonderter und einheitlicher Feststellung – 1. Beteiligung
13genaue Bezeichnung der Gesellschaft
14Finanzamt
15 Steuernummer · Betrag 120
Einzelangaben
16genaue Bezeichnung der Gesellschaft · Finanzamt · Steuernummer · Betrag130
17genaue Bezeichnung der Gesellschaft / Gemeinschaft / des ähnlichen Modells · Betrag
18genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit
19 Steuernummer
20 Wirtschafts-Identifikationsnummer · Betrag 140
21genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit · Steuernummer · Wirtschafts-Identifikationsnummer · Betrag150
In den Zeilen 6 bis 16, 20 und 21 nicht enthaltener steuerfreier Teil der Einkünfte, für die das Teileinkünfteverfahren gilt
22 Betrag 160
In den Zeilen 6 bis 16, 20 und 21 enthaltene positive Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 4 UmwStG
23 Betrag
Einzelangaben
24genaue Bezeichnung der Gesellschaft
25Finanzamt
26 Steuernummer · Einzelbetrag · Betrag 170
27genaue Bezeichnung der Gesellschaft
28Finanzamt
29 Steuernummer · Einzelbetrag · Betrag 180
Ich beantrage für den in den Zeilen 6 bis 16 und 43 enthaltenen Gewinn die Begünstigung nach § 34a EStG und / oder es wurde zum 31.12.2024 ein nachversteuerungspflichtiger Betrag festgestellt.
30 Anzahl der einzureichenden Anlagen 34a
Steuerfreie Sanierungserträge i. S. d. § 3a EStG
31 Es wurden steuerfreie Sanierungserträge i. S. d. § 3a EStG erzielt.
Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt wird
32genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils
33 Finanzamt
34 Steuernummer
35Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG200
36 In Zeile 35 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt 210
37Auf den Veräußerungsgewinn laut Zeile 35 wurde zumindest teilweise § 6b oder § 6b i. V. m. § 6c EStG angewendet. Die Übertragungen von aufgedeckten stillen Reserven und / oder die in Anspruch genommenen Rücklagen nach § 6b Abs. 1 bis 9 ggf. i. V. m. § 6c EStG betragen202
38Auf den Veräußerungsgewinn laut Zeile 35 wurde zumindest teilweise § 6b oder § 6b i. V. m. § 6c EStG angewendet. Die Übertragungen von aufgedeckten stillen Reserven und / oder die in Anspruch genommenen Rücklagen nach § 6b Abs. 10 ggf. i. V. m. § 6c EStG betragen203
39 Veräußerungsgewinn laut Zeile 35, für den der ermäßigte Steuersatz des § 34 Abs. 3 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt wird. Für nach dem 31.12.2000 erfolgte Veräußerungen / Aufgaben wurde der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG bei keiner Einkunftsart in Anspruch genommen. 220
Veräußerungsgewinn(e), für den / die der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist
40genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils
41 Finanzamt
42 Steuernummer
43Veräußerungsgewinn(e)230
44 In Zeile 43 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt 240
45Auf den / die Veräußerungsgewinn(e) laut Zeile 43 wurde zumindest teilweise § 6b Abs. 1 bis 9 ggf. i. V. m. § 6c EStG angewendet231
46Auf den / die Veräußerungsgewinn(e) laut Zeile 43 wurde zumindest teilweise § 6b Abs. 10 ggf. i. V. m. § 6c EStG angewendet204
47 In Zeile 43 enthaltener Veräußerungsgewinn, für den der ermäßigte Steuersatz des § 34 Abs. 3 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt wird. Für nach dem 31.12.2000 erfolgte Veräußerungen / Aufgaben wurde der ermäßigte Steuersatz des § 34 Abs. 3 EStG bei keiner Einkunftsart in Anspruch genommen. 250
48 In Zeile 47 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt 260
Veräußerungsverlust(e) nach § 16 EStG
49genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils
50 Finanzamt
51 Steuernummer
52Veräußerungsverlust(e)270
53In Zeile 52 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt280
Zu den Zeilen 32 bis 48:
54Erwerber ist eine Gesellschaft, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist (laut Aufstellung). · Erläuterungen zur Beteiligung der veräußernden Person oder einer ihr nahestehender Person an der erwerbenden Gesellschaft
55 Die Betriebsaufgabe erstreckt sich über mehr als ein Kalenderjahr.
Sonstiges
56In den Zeilen 6 bis 21 enthaltene begünstigte sonstige Gewinne i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG190
nebenberufliche Tätigkeit
57aus der Tätigkeit als · Gesamtbetrag · davon als steuerfrei behandelt · Rest enthalten in Zeile191, 192
Einzelangaben
58aus der Tätigkeit als · Gesamtbetrag · davon als steuerfrei behandelt · Rest enthalten in Zeile193, 194
Kürzungsbetrag nach § 11 AStG
59Kürzungsbetrag nach § 11 AStG (laut Aufstellung) · Aufstellung zum Kürzungsbetrag nach § 11 AStG185

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.