Anlage EÜR Zeile 7: Rechtsform des Betriebs in der Anlage EÜR
Hier gibst du die Rechtsform deines Betriebs an, zum Beispiel Einzelgewerbetreibender, Freiberufler oder Personengesellschaft. Die Angabe ist Pflicht.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Rechtsform des BetriebsAllgemeine Angaben zum Betrieb | – | Auswahl |
Was gehört in Zeile 7?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 600713Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
- HinweisPrüfregel 600714Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
- HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
- HinweisPrüfregel 600712Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf bei einem abweichendem Wirtschaftsjahr maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
- FehlerPrüfregel 600065Die Rechtsform des Betriebs wurde nicht eingetragen.
- FehlerPrüfregel 600640Es liegt kein Eintrag zum korrigierten Gewinn/Verlust vor.
- FehlerPrüfregel 600642Es liegt kein Eintrag zum steuerpflichtigen Gewinn/Verlust vor.
- FehlerPrüfregel 600678Der Wert in Zeile 78 übersteigt den maximal zulässigen Betrag von 3.000,00 Euro.
- FehlerPrüfregel 600641Es liegt kein Eintrag zum Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG vor.
- FehlerPrüfregel 600069Die Angabe zu Verpflegungsmehraufwendungen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.
Dazu kommen 76 weitere Prüfungen dieser Zeile.
Zeile 7 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 7 |
| 2016–2023 | 6 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 7 der Anlage EÜR ein?
Wo finde ich die Rechtsform meines Betriebs?
Was passiert, wenn ich die Rechtsform nicht eintrage?
Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick
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