Anlage EÜR Zeile 88: Abzug von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 1 EStG
Hier trägst du die Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG ein, die du im Jahr 2025 gewinnmindernd abziehst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Bezeichnung3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Text |
| Betrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent |
| abzüglich Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG3. Ermittlung des Gewinns › Summe | 187 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 88?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
- FehlerPrüfregel 600448Es wurde ein Einzelbetrag zu Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Absatz 1 EStG (bei der Ermittlung des Gewinns) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
- FehlerPrüfregel 600447Die Bezeichnung und der Betrag zu Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Absatz 1 EStG (bei der Ermittlung des Gewinns) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 600449Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Absatz 1 EStG (bei der Ermittlung des Gewinns) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
- FehlerPrüfregel 600648Der korrigierte Gewinn/Verlust entspricht nicht den Betriebseinnahmen abzüglich der Summe der Betriebsausgaben und der steuerfreien Einnahmen, zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben korrigiert um die Investitionsabzugsbeträge (nach § 7g Absatz 1 und § 7g Absatz 2 EStG), den Gewinnzuschlag nach § 6c in Verbindung mit § 6b Absatz 7 und 10 EStG, die Hinzurechnungen beziehungsweise Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart sowie um die Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften.
Zeile 88 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 88 |
| 2019–2022 | 101 |
| 2016–2018 | 77 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 88 der Anlage EÜR ein?
Wie hoch dürfen die Investitionsabzugsbeträge insgesamt sein?
Wo wird der Investitionsabzugsbetrag später wieder erfasst?
Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.