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Anlage EÜR 2025 · Zeile 88

Anlage EÜR Zeile 88: Abzug von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 1 EStG

Hier trägst du die Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG ein, die du im Jahr 2025 gewinnmindernd abziehst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Text
Betrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
abzüglich Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG3. Ermittlung des Gewinns › Summe187 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 88?

In Zeile 88 der Anlage EÜR ziehst du Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG ab. Damit kannst du bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten künftiger abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter vorab gewinnmindernd berücksichtigen. Die Kennzahl ist 187.

Voraussetzung ist, dass dein Gewinn vor Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen nicht mehr als 200.000 Euro beträgt. Das Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, das auf die Anschaffung oder Herstellung folgt, vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich (mindestens 90 %) betrieblich genutzt werden.

Die noch nicht hinzugerechneten oder rückgängig gemachten Abzugsbeträge dürfen im Abzugsjahr und in den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren insgesamt 200.000 Euro nicht übersteigen.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 88 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Die Investitionsabzugsbeträge müssen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Investierst du später, rechnest du den Betrag in den Zeilen 84 bis 86 des Investitionsjahres hinzu.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600448Es wurde ein Einzelbetrag zu Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Absatz 1 EStG (bei der Ermittlung des Gewinns) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600447Die Bezeichnung und der Betrag zu Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Absatz 1 EStG (bei der Ermittlung des Gewinns) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600449Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Absatz 1 EStG (bei der Ermittlung des Gewinns) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 600648Der korrigierte Gewinn/Verlust entspricht nicht den Betriebseinnahmen abzüglich der Summe der Betriebsausgaben und der steuerfreien Einnahmen, zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben korrigiert um die Investitionsabzugsbeträge (nach § 7g Absatz 1 und § 7g Absatz 2 EStG), den Gewinnzuschlag nach § 6c in Verbindung mit § 6b Absatz 7 und 10 EStG, die Hinzurechnungen beziehungsweise Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart sowie um die Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften.

Zeile 88 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202588
2019–2022101
2016–201877

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 88 der Anlage EÜR ein?

Die Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG, die du im laufenden Jahr gewinnmindernd abziehst.

Wie hoch dürfen die Investitionsabzugsbeträge insgesamt sein?

Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die offenen Abzugsbeträge aus dem Abzugsjahr und den drei vorangegangenen Jahren dürfen zusammen höchstens 200.000 Euro betragen.

Wo wird der Investitionsabzugsbetrag später wieder erfasst?

Im Jahr der Investition rechnest du ihn in den Zeilen 84 bis 86 hinzu. Investierst du nicht innerhalb von drei Jahren, wird der Abzug im Abzugsjahr rückgängig gemacht.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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