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Anlage EÜR 2025 · Zeile 54

Anlage EÜR Zeile 54: Werbekosten wie Inserate, Werbespots und Plakate

Hier trägst du deine Werbekosten ein, zum Beispiel für Inserate, Werbespots oder Plakate.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Werbekosten (z. B. Inserate, Werbespots, Plakate)2. Betriebsausgaben › Summe224 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 54?

In Zeile 54 trägst du Werbekosten ein. Die amtliche Bezeichnung lautet „Werbekosten (z. B. Inserate, Werbespots, Plakate)“. Dazu gehören Ausgaben, mit denen du für deinen Betrieb wirbst. Die Kennzahl ist 224.

  • Inserate in Zeitungen oder Onlineportalen
  • Werbespots im Radio, Fernsehen oder Internet
  • Plakate und Flyer
  • Sponsoring, wenn der Empfänger öffentlichkeitswirksam auf dich oder deine Produkte hinweist

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, trägst du den Nettobetrag ein; die Vorsteuer gehört in Zeile 57. Kleinunternehmer tragen den Bruttobetrag ein.

Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 54 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Geschenke an Geschäftsfreunde sind keine Werbekosten in diesem Sinne. Sie gehören in Zeile 62.

Häufige Fehler

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelwerte ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Nutzt du die Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24, sind weitere Betriebsausgaben in der Regel nicht abziehbar. ELSTER weist dann auf eine mögliche Korrektur in Zeile 74 hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600379Es wurde ein Einzelbetrag zu Werbekosten (zum Beispiel Inserate, Werbespots, Plakate) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 600378Die Bezeichnung und der Betrag zu Werbekosten (zum Beispiel Inserate, Werbespots, Plakate) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600380Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Werbekosten (zum Beispiel Inserate, Werbespots, Plakate) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 54 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202554
202352
2019–202260
201845
2016–201746

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 54 ein?

Deine Werbekosten, zum Beispiel für Inserate, Werbespots oder Plakate.

Welche Kennzahl hat die Zeile 54 in der Anlage EÜR?

Die Zeile 54 trägt die Kennzahl 224. Sie gehört zum Abschnitt „2. Betriebsausgaben“.

Muss ich die Einzelbeträge angeben?

Nein, entscheidend ist der Gesamtbetrag in Zeile 54. Nutzt du die Einzelaufstellung, müssen Bezeichnung und Betrag gemeinsam angegeben werden und die Summe zum Gesamtbetrag passen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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