Anlage EÜR Zeile 86: Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags aus 2024
Hier rechnest du Investitionsabzugsbeträge aus 2024 hinzu, wenn du 2025 ein begünstigtes Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt hast.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Einzelnes Wirtschaftsgut3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Text |
| Tatsächliche Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent |
| Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent |
| Herabsetzungsbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent |
| zuzüglich Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG aus 20243. Ermittlung des Gewinns › Summe | 182 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 86?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 600714Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
- FehlerPrüfregel 600573Die geltend gemachten Herabsetzungsbeträge dürfen die Hinzurechnungsbeträge nicht übersteigen (§ 7g Absatz 2 EStG).
- FehlerPrüfregel 600686Der Wert der Herabsetzung darf nicht größer sein als der Wert der Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus
- FehlerPrüfregel 600687Bitte tragen Sie ausschließlich dann Einzelwerte ein, wenn Sie auch eine Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 EStG eingegeben haben.
- FehlerPrüfregel 600563Es werden Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 3 EStG geltend gemacht, obwohl keine Hinzurechnungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG erklärt werden.
- FehlerPrüfregel 600684Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
- FehlerPrüfregel 600685Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten bei Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus stimmt nicht mit dem erklärten Summenwert überein.
- FehlerPrüfregel 600683Das einzelne Wirtschaftsgut, die tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten und die Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus müssen gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 600648Der korrigierte Gewinn/Verlust entspricht nicht den Betriebseinnahmen abzüglich der Summe der Betriebsausgaben und der steuerfreien Einnahmen, zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben korrigiert um die Investitionsabzugsbeträge (nach § 7g Absatz 1 und § 7g Absatz 2 EStG), den Gewinnzuschlag nach § 6c in Verbindung mit § 6b Absatz 7 und 10 EStG, die Hinzurechnungen beziehungsweise Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart sowie um die Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften.
Zeile 86 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 86 |
| 2019–2022 | 99 |
| 2016–2018 | 75 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 86 ein?
Muss ich den Investitionsabzugsbetrag aus 2024 schon 2025 hinzurechnen?
Wie hoch darf die Hinzurechnung in Zeile 86 höchstens sein?
Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.