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Anlage EÜR 2025 · Zeile 86

Anlage EÜR Zeile 86: Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags aus 2024

Hier rechnest du Investitionsabzugsbeträge aus 2024 hinzu, wenn du 2025 ein begünstigtes Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Einzelnes Wirtschaftsgut3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Text
Tatsächliche Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
Herabsetzungsbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
zuzüglich Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG aus 20243. Ermittlung des Gewinns › Summe182 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 86?

In Zeile 86 rechnest du Investitionsabzugsbeträge hinzu, die du 2024 nach § 7g Abs. 1 EStG abgezogen hast. Das ist möglich, wenn du im Wirtschaftsjahr 2025 ein begünstigtes abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt hast. Die Kennzahl ist 182.

Du kannst bis zu 50 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend hinzurechnen, höchstens aber die noch nicht hinzugerechneten oder rückgängig gemachten Abzugsbeträge. Das Wirtschaftsgut musst du im Abzugsjahr nicht benannt haben.

Im Gegenzug kannst du die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um bis zu 50 % gewinnmindernd herabsetzen, höchstens um die Hinzurechnung. Den Herabsetzungsbetrag trägst du in Zeile 35 ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Summe der Hinzurechnungen in Euro mit Cent ein. Erfasse dazu je Wirtschaftsgut die Bezeichnung, die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, den Hinzurechnungsbetrag und gegebenenfalls den Herabsetzungsbetrag. Die Höhe der Beträge und die Ausübung des Wahlrechts sind laut Anleitung je Wirtschaftsgut zu erläutern.

Wirtschaftsgut, Anschaffungskosten und Hinzurechnung müssen gemeinsam angegeben werden. Die Summe der Einzelwerte muss mit dem Gesamtbetrag übereinstimmen. Einzelwerte ohne Hinzurechnung sind nicht zulässig.

Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr gehört in Zeile 86 der Hinzurechnungsbetrag aus dem Wirtschaftsjahr 2024/2025.

Häufige Fehler

Die Hinzurechnung ist höher als 50 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. ELSTER meldet dann einen Fehler.

Der Herabsetzungsbetrag ist höher als die Hinzurechnung, oder es wird ein Herabsetzungsbetrag ohne Hinzurechnung erklärt.

Investitionsabzugsbeträge, die nicht für eine Investition genutzt werden, rechnest du nicht hier hinzu. Sie werden nach Ablauf des dreijährigen Investitionszeitraums im Abzugsjahr rückgängig gemacht, über eine berichtigte Anlage EÜR für dieses Jahr.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600714Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
  • FehlerPrüfregel 600573Die geltend gemachten Herabsetzungsbeträge dürfen die Hinzurechnungsbeträge nicht übersteigen (§ 7g Absatz 2 EStG).
  • FehlerPrüfregel 600686Der Wert der Herabsetzung darf nicht größer sein als der Wert der Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus
  • FehlerPrüfregel 600687Bitte tragen Sie ausschließlich dann Einzelwerte ein, wenn Sie auch eine Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 EStG eingegeben haben.
  • FehlerPrüfregel 600563Es werden Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 3 EStG geltend gemacht, obwohl keine Hinzurechnungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG erklärt werden.
  • FehlerPrüfregel 600684Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
  • FehlerPrüfregel 600685Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten bei Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus stimmt nicht mit dem erklärten Summenwert überein.
  • FehlerPrüfregel 600683Das einzelne Wirtschaftsgut, die tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten und die Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus müssen gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600648Der korrigierte Gewinn/Verlust entspricht nicht den Betriebseinnahmen abzüglich der Summe der Betriebsausgaben und der steuerfreien Einnahmen, zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben korrigiert um die Investitionsabzugsbeträge (nach § 7g Absatz 1 und § 7g Absatz 2 EStG), den Gewinnzuschlag nach § 6c in Verbindung mit § 6b Absatz 7 und 10 EStG, die Hinzurechnungen beziehungsweise Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart sowie um die Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften.

Zeile 86 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202586
2019–202299
2016–201875

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 86 ein?

Die Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen aus 2024 nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG für ein 2025 angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut.

Muss ich den Investitionsabzugsbetrag aus 2024 schon 2025 hinzurechnen?

Du kannst es, wenn du 2025 investiert hast. Die Hinzurechnung ist ein Wahlrecht. Der Investitionszeitraum für Abzugsbeträge aus 2024 läuft bis Ende 2027.

Wie hoch darf die Hinzurechnung in Zeile 86 höchstens sein?

Höchstens 50 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr und höchstens der noch offene Investitionsabzugsbetrag.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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