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Anlage EÜR 2025 · Zeile 11

Anlage EÜR Zeile 11: Entnahme oder Veräußerung von Grundstücken

Hier gibst du an, ob du im Wirtschaftsjahr Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte entnommen oder veräußert hast. Die Angabe ist verpflichtend.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Wurden im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte entnommen oder veräußert?Allgemeine Angaben zum Betrieb120 Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)

Was gehört in Zeile 11?

In Zeile 11 der Anlage EÜR beantwortest du die Frage, ob du im Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte entnommen oder veräußert hast.

Die Angabe ist zwingend erforderlich. Du hast die Wahl zwischen „Ja“ (Wert 1) und „Nein“ (Wert 2).

Die Zeile befindet sich im Abschnitt „Allgemeine Angaben zum Betrieb“. Sie trägt die Kennzahl 120.

So füllst du die Zeile aus

Wähle „Ja“ (1), wenn du im Wirtschaftsjahr ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht entnommen oder veräußert hast. Wähle „Nein“ (2), wenn das nicht der Fall war.

Die Angabe muss mit deinen Eintragungen in der Anlage AVEÜR übereinstimmen. Wenn du dort einen Abgang bei Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten einträgst, darfst du hier nicht „Nein“ wählen.

ELSTER prüft das automatisch: Bei einem Widerspruch erscheint eine Fehlermeldung. Du musst dann entweder die Angabe hier oder die Eintragung in der Anlage AVEÜR korrigieren.

Häufige Fehler

Viele lassen die Zeile leer. Das führt zu einer Fehlermeldung, weil eine Aussage getroffen werden muss.

Ein weiterer Fehler ist die Angabe „Nein“, obwohl in der Anlage AVEÜR ein Grundstücksabgang erfasst wurde. Achte darauf, dass beide Angaben zusammenpassen.

  • Zeile nicht leer lassen.
  • „Ja“ nur wählen, wenn tatsächlich eine Entnahme oder Veräußerung vorliegt.
  • Bei Abgang in der Anlage AVEÜR muss hier „Ja“ stehen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600050Auf der Anlage EÜR muss eine Aussage getroffen werden, ob im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte entnommen oder veräußert wurden.
  • FehlerPrüfregel 600051Es wurde eine Eintragung mit Wert ungleich 0 zu einem Abgang bei Grundstücken/grundstücksgleichen Rechten in der Anlage AVEÜR getätigt. Dies widerspricht der Eintragung "NEIN" bei der Frage, ob im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte entnommen oder veräußert wurden.

Zeile 11 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202511
2016–202310

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 11 der Anlage EÜR ein?

Du gibst an, ob du im Wirtschaftsjahr Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte entnommen oder veräußert hast. Wähle „Ja“ (1) oder „Nein“ (2).

Was passiert, wenn ich die Zeile 11 leer lasse?

ELSTER meldet einen Fehler, weil die Angabe verpflichtend ist. Du musst die Zeile ausfüllen.

Warum stimmt meine Angabe in Zeile 11 nicht mit der Anlage AVEÜR überein?

Wenn du in der Anlage AVEÜR einen Abgang bei Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten eingetragen hast, musst du in Zeile 11 „Ja“ wählen. Sonst meldet ELSTER einen Widerspruch.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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