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Anlage EÜR 2025 · Zeile 106

Anlage EÜR Zeile 106: Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen

Hier trägst du als Einzelunternehmer die Summe deiner Entnahmen ein, also Geld, Waren, Leistungen und Nutzungen, die du privat aus dem Betrieb entnommen hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung5. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen › Einzelangaben– Text
Betrag5. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen5. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen › Summe122 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 106?

Die Zeile steht im Abschnitt „5. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen“. Sie betrifft nur Einzelunternehmen. Bei anderen Rechtsformen ist die Angabe unzulässig.

Du trägst hier alle Entnahmen ein, auch Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen. Dazu gehören auch Geldentnahmen, zum Beispiel eine private Abhebung vom betrieblichen Bankkonto. Hast du kein gesondertes betriebliches Konto, gelten alle Betriebseinnahmen zugleich als Entnahmen.

Entnahmen, die nicht in Geld bestehen, setzt du grundsätzlich mit dem Teilwert an, gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer. Die Kennzahl ist 122.

  • Geldentnahmen: Geld, das du privat aus dem Betrieb nimmst.
  • Sachentnahmen: Waren oder Gegenstände, die du privat nutzt.
  • Leistungsentnahmen: betriebliche Leistungen für private Zwecke.
  • Nutzungsentnahmen: zum Beispiel die private Nutzung eines betrieblichen Pkw.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Entnahmen und Einlagen musst du immer angeben, unabhängig davon, ob du Schuldzinsen hast. Die Einlagen stehen in Zeile 107.

Der Gesamtbetrag darf nicht kleiner sein als die Summe aus der privaten Kfz-Nutzung in Zeile 20 und den sonstigen Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen in Zeile 21.

Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 106 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Die Zeile bleibt leer, obwohl Entnahmen und Einlagen zwingend einzutragen sind. Dann meldet ELSTER einen Fehler.

Der Gesamtbetrag ist kleiner als die Summe der Zeilen 20 und 21. Das ist nicht zulässig.

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelbeträge ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Bei einer anderen Rechtsform als dem Einzelunternehmen darfst du die Zeile nicht ausfüllen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600904Die Entnahmen in Zeile 106 und Einlagen in Zeile 107 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG).
  • FehlerPrüfregel 600075Die Angabe zu Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.
  • FehlerPrüfregel 600481Es wurde ein Einzelbetrag zu Entnahmen einschließlich Sach-, Leitungs- und Nutzungsentnahmen angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600480Die Bezeichnung und der Betrag zu Entnahmen einschließlich Sach-, Leitungs- und Nutzungsentnahmen müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600482Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Entnahmen einschließlich Sach-, Leitungs- und Nutzungsentnahmen stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 600902Der bei Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen eingetragene Wert darf nicht kleiner sein als die Summe der Werte Private Kfz-Nutzung und Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen.

Zeile 106 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–2025106
2019–2022125
201891
201790
201694

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 106 der Anlage EÜR ein?

Die Summe deiner Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen. Dazu gehören Barentnahmen, Sachentnahmen, Leistungsentnahmen und Nutzungsentnahmen.

Muss ich die Entnahmen in der Anlage EÜR immer angeben?

Ja. Entnahmen und Einlagen sind zwingend einzutragen. Die Entnahmen stehen in Zeile 106, die Einlagen in Zeile 107.

Gilt Zeile 106 auch für Personengesellschaften?

Nein. Die Zeile steht im Abschnitt „5. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen“ und ist nur für Einzelunternehmen bestimmt. Bei anderen Rechtsformen ist die Angabe unzulässig.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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