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Anlage EÜR 2025 · Zeile 49

Anlage EÜR Zeile 49: Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen

Trage hier deine betrieblichen Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen ein, ohne solche für Gebäude und Fahrzeuge.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kfz)2. Betriebsausgaben › Summe223 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 49?

In Zeile 49 der Anlage EÜR erfasst du betrieblich veranlasste Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen. Ausdrücklich nicht dazu gehören solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge.

Typische Beispiele sind Beiträge zur IHK oder Handwerkskammer, Beiträge zu Berufsverbänden, Prämien für eine betriebliche Haftpflichtversicherung, der Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten sowie Gebühren für eine Gewerbeanmeldung.

Grundbesitzabgaben und Gebäudeversicherungen für betrieblich genutzte Grundstücke trägst du in Zeile 41 ein, Kfz-Steuer und Kfz-Versicherungen in Zeile 69. Die Kennzahl ist 223.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, trägst du den Nettobetrag ein; die Vorsteuer gehört in Zeile 57. Kleinunternehmer tragen den Bruttobetrag ein.

Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 49 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelwerte ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Nutzt du die Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24, sind weitere Betriebsausgaben in der Regel nicht abziehbar. ELSTER weist dann auf eine mögliche Korrektur in Zeile 74 hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 600376Es wurde ein Einzelbetrag zu Beiträgen, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kfz) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600375Die Bezeichnung und der Betrag zu Beiträgen, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kfz) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600377Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Beiträgen, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kfz) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 49 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202549
202347
2019–202255
201844
2016–201745

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 49 der Anlage EÜR ein?

Deine betrieblichen Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen, ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge.

Gehören Kfz-Versicherungen in Zeile 49?

Nein. Steuern, Versicherungen und Maut für Kfz trägst du in Zeile 69 ein.

Muss ich die Einzelbeträge angeben?

Nein, entscheidend ist der Gesamtbetrag in Zeile 49. Nutzt du die Einzelaufstellung, müssen Bezeichnung und Betrag gemeinsam angegeben werden und die Summe zum Gesamtbetrag passen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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