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Anlage EÜR 2025 · Zeile 10

Anlage EÜR Zeile 10: Betriebsbeendigung im Wirtschaftsjahr

Hier gibst du an, ob du deinen Betrieb im Wirtschaftsjahr veräußert, aufgegeben oder unentgeltlich übertragen hast. Die Angabe steuerst du über die Auswahlwerte.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb beendet? (Veräußert oder Aufgabe = 1 (Bitte Zeile 89 beachten); Unentgeltliche Übertragung = 2)Allgemeine Angaben zum Betrieb111 Auswahl
  • 1 = Veräußert oder Aufgabe
  • 2 = Unentgeltliche Übertragung

Was gehört in Zeile 10?

In Zeile 10 der Anlage EÜR beantwortest du die Frage, ob du deinen Betrieb im Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr beendet hast. Ein Betrieb kann auf verschiedene Weise enden: durch Veräußerung, Aufgabe oder unentgeltliche Übertragung.

Die Zeile enthält die Kennzahl 111. Du wählst einen der vorgegebenen Auswahlwerte aus: 1 = Veräußert oder Aufgabe, 2 = Unentgeltliche Übertragung. Trifft keiner der Fälle zu, bleibt die Zeile leer.

Wann musst du die Zeile ausfüllen?

Fülle Zeile 10 nur aus, wenn du deinen Betrieb im laufenden Wirtschaftsjahr tatsächlich beendet hast. Eine Veräußerung liegt vor, wenn du den Betrieb gegen Entgelt auf einen anderen überträgst. Eine Aufgabe bedeutet, dass du den Betrieb ohne Verkauf endgültig einstellst.

Bei einer unentgeltlichen Übertragung geht der Betrieb ohne Gegenleistung auf eine andere Person über, zum Beispiel im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge oder Schenkung.

Prüfregeln von ELSTER

ELSTER prüft, ob deine Angaben in Zeile 10 mit anderen Zeilen zusammenpassen. Wenn du in Zeile 89 Hinzu- und Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart erklärst und gleichzeitig in Zeile 10 eine unentgeltliche Übertragung angibst, meldet das Programm einen Fehler. Diese Kombination ist nicht zulässig.

Bei einer Veräußerung oder Aufgabe musst du zu diesem Zeitpunkt von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich übergehen. Den Übergangsgewinn oder -verlust trägst du in Zeile 89 ein. Fehlt dort ein Eintrag, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600086Es wurden sowohl Hinzu- und Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart (Zeile 89) als auch eine unentgeltliche Übertragung des Betriebs im Wirtschaftsjahr (Zeile 10) erklärt. Dies ist nicht zulässig.
  • FehlerPrüfregel 600043Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor.

Zeile 10 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202510
2016–20239

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 10 ein?

Du gibst an, ob du deinen Betrieb im Wirtschaftsjahr beendet hast. Wähle 1 für Veräußerung oder Aufgabe, 2 für unentgeltliche Übertragung. Wenn keine Beendigung vorliegt, bleibt die Zeile leer.

Wann muss ich bei Betriebsaufgabe zum Betriebsvermögensvergleich wechseln?

Bei Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs musst du zwingend zum Betriebsvermögensvergleich übergehen. Die erforderlichen Hinzu- und Abrechnungen trägst du in Zeile 89 ein.

Was passiert, wenn ich Zeile 10 und Zeile 89 falsch kombiniere?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du eine unentgeltliche Übertragung in Zeile 10 angibst und gleichzeitig Hinzu- und Abrechnungen in Zeile 89 erklärst. Diese Kombination ist nicht zulässig.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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