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Anlage EÜR 2025 · Zeile 72

Anlage EÜR Zeile 72: Kürzung um Kosten für Wege zur Betriebsstätte und Familienheimfahrten

Hier trägst du den Teil deiner bereits erfassten Fahrtkosten ein, der auf Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte sowie auf Familienheimfahrten entfällt. Der Betrag wird von den Betriebsausgaben abgezogen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)2. Betriebsausgaben › Summe142 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 72?

Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte sind nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar. Deshalb ziehst du in Zeile 72 zunächst die tatsächlichen Kosten für diese Wege ab, die in deinen Fahrtkosten der Zeilen 68 bis 70 sowie in AfA und Zinsen enthalten sind. Dazu gehören auch Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.

Die Entfernungspauschale setzt du anschließend in Zeile 73 wieder an. Zeile 72 hat im Vordruck ein Minuszeichen und die Kennzahl 142.

So ermittelst du den Betrag

Gilt für das Kfz die 1-%-Regelung, berechnest du den Kürzungsbetrag pauschal: 0,03 % des Bruttolistenpreises mal Monate der Nutzung mal Kilometer der einfachen Entfernung. Bei einer betrieblich begründeten doppelten Haushaltsführung kommen 0,002 % des Bruttolistenpreises je Familienheimfahrt und Entfernungskilometer hinzu. Höchstens setzt du die tatsächlichen Kosten an.

Führst du ein Fahrtenbuch, trägst du die danach ermittelten tatsächlichen Aufwendungen ein. Nutzt du das Kfz zu höchstens 50 % betrieblich, ermittelst du den Betrag anteilig: tatsächliche Kosten mal Kilometer für diese Wege geteilt durch die insgesamt gefahrenen Kilometer.

Sind deine Kosten für öffentliche Verkehrsmittel höher als die Entfernungspauschale, kannst du sie stattdessen voll ansetzen. Dann trägst du in den Zeilen 72 und 73 nichts ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 72 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Ein Betrag in Zeile 72 setzt voraus, dass du auch Kfz-Kosten oder andere Fahrtkosten erfasst hast. Sonst meldet ELSTER einen Fehler. Die Angabe ist außerdem nicht bei jeder Rechtsform zulässig.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • HinweisPrüfregel 600577Die Summe der eingegebenen Werte für die private Kfz-Nutzung und für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte übersteigt die Summe der Werte zu den Eintragungen, die als Fahrtkosten in Betracht kommen (tatsächliche Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten; AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter; Schuldzinsen für Anlagevermögen).
  • HinweisPrüfregel 600576Die Summe der eingegebenen Werte für die private Kfz-Nutzung und für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte übersteigt die Summe der Werte zu den Eintragungen, die als Fahrtkosten in Betracht kommen (tatsächliche Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten (laufende und feste Kosten), AfA auf Kfz (gemäß Anlage AVEÜR) und Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens).
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600072Die Angabe zu Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 600564Der Korrekturbetrag zu den Kfz-Kosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte kann nicht ohne Angabe von tatsächlichen beziehungsweise pauschalierten Kfz-Kosten vorliegen.
  • FehlerPrüfregel 600436Es wurde ein Einzelbetrag zu Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte / Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600435Die Bezeichnung und der Betrag zu Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte / Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600437Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte / Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Dazu kommen 1 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Zeile 72 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202572
202369
2019–202285
201862
2016–201763

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 72 der Anlage EÜR ein?

Den Teil deiner bereits erfassten Fahrtkosten, der auf Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und auf Familienheimfahrten entfällt. Er wird von den Betriebsausgaben abgezogen.

Wie berechne ich den Betrag bei der 1-%-Regelung?

0,03 % des Bruttolistenpreises mal Monate der Nutzung mal Kilometer der einfachen Entfernung, höchstens die tatsächlichen Kosten.

Wo trage ich die Entfernungspauschale ein?

In Zeile 73. Dort setzt du die mindestens abziehbaren Fahrtkosten wieder als Betriebsausgabe an.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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