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Anlage EÜR 2025 · Zeile 78

Anlage EÜR Zeile 78: Steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG

Hier ziehst du steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflicher Übungsleiter-, Ehrenamts- oder Betreuertätigkeit ab, die in deinen Betriebseinnahmen enthalten sind.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Text
Betrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG3. Ermittlung des Gewinns › Summe240 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 78?

In Zeile 78 ziehst du steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG ab, die bereits in deinen Betriebseinnahmen enthalten sind. Die Kennzahl ist 240.

Nach § 3 Nr. 26 EStG sind Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten wie Übungsleiter, Ausbilder oder Erzieher bis 3.000 Euro steuerfrei. Nach § 3 Nr. 26a EStG sind Einnahmen aus anderen nebenberuflichen Tätigkeiten, etwa im gemeinnützigen Bereich, bis 840 Euro steuerfrei (Ehrenamtspauschale). Nach § 3 Nr. 26b EStG sind Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer bis 3.000 Euro steuerfrei.

Die Beträge nach Nr. 26 und Nr. 26b dürfen zusammen 3.000 Euro nicht übersteigen. Die Ehrenamtspauschale ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Tätigkeit eine Befreiung nach Nr. 12, 26 oder 26b gewährt wird.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. ELSTER lässt in Zeile 78 höchstens 3.000 Euro zu. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 78 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Die mit diesen Einnahmen zusammenhängenden, nicht abziehbaren Betriebsausgaben rechnest du in Zeile 81 wieder hinzu.

Willst du für eine solche Tätigkeit keine Betriebsausgaben geltend machen, musst du dafür keine Anlage EÜR übermitteln, wenn du die Einnahmen und den steuerfreien Betrag in der Einkommensteuererklärung angibst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600678Der Wert in Zeile 78 übersteigt den maximal zulässigen Betrag von 3.000,00 Euro.
  • FehlerPrüfregel 600505Es wurde ein Einzelbetrag zu steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nummer 26, 26a, 26b EStG angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600504Die Bezeichnung und der Betrag zu steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nummer 26, 26a, 26b EStG müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600506Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nummer 26, 26a, 26b EStG stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 600648Der korrigierte Gewinn/Verlust entspricht nicht den Betriebseinnahmen abzüglich der Summe der Betriebsausgaben und der steuerfreien Einnahmen, zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben korrigiert um die Investitionsabzugsbeträge (nach § 7g Absatz 1 und § 7g Absatz 2 EStG), den Gewinnzuschlag nach § 6c in Verbindung mit § 6b Absatz 7 und 10 EStG, die Hinzurechnungen beziehungsweise Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart sowie um die Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften.

Zeile 78 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202578
202375
2019–202291

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 78 der Anlage EÜR ein?

Die steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG, die in deinen Betriebseinnahmen enthalten sind, zum Beispiel aus einer Übungsleiter- oder Ehrenamtstätigkeit.

Wie hoch ist der Höchstbetrag in Zeile 78?

ELSTER lässt in Zeile 78 höchstens 3.000 Euro zu. Der Übungsleiterfreibetrag beträgt 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale 840 Euro.

Muss ich die Einnahmen in Zeile 78 aufschlüsseln?

Nein, entscheidend ist der Gesamtbetrag. Nutzt du die Einzelaufstellung, müssen Bezeichnung und Betrag gemeinsam angegeben werden und die Summe zum Gesamtbetrag passen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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