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Anlage EÜR 2025 · Zeile 65

Anlage EÜR Zeile 65: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Hier trägst du die Aufwendungen für dein häusliches Arbeitszimmer ein, getrennt nach abziehbaren und nicht abziehbaren Kosten.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (siehe Anleitung)2. Betriebsausgaben › Summe162 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (siehe Anleitung)2. Betriebsausgaben › Summe172 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 65?

In Zeile 65 der Anlage EÜR erfasst du die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einschließlich AfA und Schuldzinsen. Die Zeile hat zwei Felder: Kennzahl 162 für nicht abziehbare und Kennzahl 172 für abziehbare Aufwendungen.

Abziehbar sind die Kosten nur, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Statt der tatsächlichen Kosten kannst du dann eine Jahrespauschale von 1.260 Euro ansetzen. Für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt bildet, kürzt sich die Pauschale um 105 Euro.

Tatsächliche Kosten, die nicht abgezogen werden dürfen oder wegen der Jahrespauschale nicht abgezogen werden, trägst du in das Feld „nicht abziehbar“ ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage den abziehbaren Betrag unter Kennzahl 172 und den nicht abziehbaren Betrag unter Kennzahl 162 ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Die Summe der Beträge in Zeile 65 darf nicht kleiner sein als die AfA für den Gebäudeteil Arbeitszimmer in Zeile 31 der Anlage AVEÜR.

Die Angaben sind nicht bei jeder Rechtsform zulässig. Passt die Angabe nicht zur Rechtsform in Zeile 7, meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Die Kennzahlen werden verwechselt. Abziehbare Aufwendungen gehören zu Kennzahl 172, nicht abziehbare zu Kennzahl 162.

Die Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung wird hier eingetragen. Sie gehört ausschließlich in Zeile 66.

Nutzt du die Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24, sind weitere Betriebsausgaben in der Regel nicht abziehbar. ELSTER weist dann auf eine mögliche Korrektur in Zeile 74 hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600070Die Angabe zu abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.
  • FehlerPrüfregel 600071Die Angabe zu nicht abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 607908Die Summe der in Zeile 65 der Anlage EÜR erklärten Beträge darf nicht kleiner sein als der in Zeile 31 erklärte AfA/Auflösungsbetrag zu "Gebäudeteil" laut Anlageverzeichnis.
  • FehlerPrüfregel 600418Es wurde ein Einzelbetrag zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbar) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600403Es wurde ein Einzelbetrag zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbar) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600417Die Bezeichnung und der Betrag zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbar) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600402Die Bezeichnung und der Betrag zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbar) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.

Dazu kommen 2 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Zeile 65 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202565
202363
2019–202270
201855
2016–201756

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 65 ein?

Die Aufwendungen für dein häusliches Arbeitszimmer, getrennt nach nicht abziehbaren (Kennzahl 162) und abziehbaren (Kennzahl 172) Kosten.

Kann ich die Jahrespauschale für das Arbeitszimmer nutzen?

Ja, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit bildet. Dann kannst du statt der tatsächlichen Kosten 1.260 Euro im Jahr ansetzen, gekürzt um 105 Euro für jeden vollen Monat ohne Tätigkeitsmittelpunkt.

Muss ich abziehbare und nicht abziehbare Aufwendungen getrennt eintragen?

Ja, dafür gibt es zwei Felder. Fallen keine nicht abziehbaren Aufwendungen an, bleibt das Feld mit Kennzahl 162 leer.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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