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Anlage EÜR 2025 · Zeile 57

Anlage EÜR Zeile 57: Gezahlte und abziehbare Vorsteuerbeträge

Hier trägst du die Vorsteuerbeträge ein, die du im Jahr bezahlt hast und nach § 15 UStG abziehen darfst. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Gezahlte und nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuerbeträge2. Betriebsausgaben › Summe185 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 57?

In Zeile 57 der Anlage EÜR trägst du die gezahlten und nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge ein. Das ist die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen für betriebliche Leistungen, die du als Vorsteuer abziehen darfst.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Zeitpunkt des Rechnungserhalts. Nur tatsächlich gezahlte Beträge gehören in diese Zeile.

Rechnungen aus innergemeinschaftlichen Erwerben und Leistungen nach § 13b UStG enthalten keine Vorsteuer. Ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, trägst du die Ausgabe brutto in der jeweiligen Zeile ein und nicht hier. Die Kennzahl ist 185.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 57 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Als Kleinunternehmer trägst du hier nichts ein, weil du keinen Vorsteuerabzug hast. Deine Ausgaben gibst du brutto in den einzelnen Zeilen an.

Häufige Fehler

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelwerte ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Nutzt du die Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24, sind weitere Betriebsausgaben in der Regel nicht abziehbar. ELSTER weist dann auf eine mögliche Korrektur in Zeile 74 hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600388Es wurde ein Einzelbetrag zu gezahlten und nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträgen angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 600387Die Bezeichnung und der Betrag zu gezahlten und nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträgen müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600389Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu gezahlten und nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträgen stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 57 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202557
202355
2019–202263
201848
2016–201749

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 57 ein?

Die Vorsteuerbeträge, die du im Jahr gezahlt hast und nach § 15 UStG abziehen darfst.

Muss der Betrag in Zeile 57 mit der Umsatzsteuererklärung übereinstimmen?

Nicht zwingend. In Zeile 57 zählen die im Jahr gezahlten Beträge, in der Umsatzsteuererklärung die abziehbare Vorsteuer des Jahres. Durch unterschiedliche Zeitpunkte von Rechnungserhalt und Zahlung können die Beträge abweichen.

Muss ich die Einzelbeträge angeben?

Nein, entscheidend ist der Gesamtbetrag in Zeile 57. Nutzt du die Einzelaufstellung, müssen Bezeichnung und Betrag gemeinsam angegeben werden und die Summe zum Gesamtbetrag passen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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