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Anlage EÜR 2025 · Zeile 67

Anlage EÜR Zeile 67: Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Hier trägst du sonstige beschränkt abziehbare und nicht abziehbare Betriebsausgaben ein, getrennt nach abziehbarem und nicht abziehbarem Teil, zum Beispiel Geldbußen oder die Gewerbesteuer.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben2. Betriebsausgaben › Summe168 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben2. Betriebsausgaben › Summe177 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 67?

In Zeile 67 erfasst du sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben, zum Beispiel Geldbußen, und nicht abziehbare Betriebsausgaben, etwa Aufwendungen für Jagd, Fischerei oder Segel- und Motorjachten samt zugehöriger Bewirtungen.

Auch die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen gehören hierher, und zwar in die Spalte „nicht abziehbar“.

Die Zeile hat zwei Felder: Kennzahl 168 für den nicht abziehbaren Teil und Kennzahl 177 für den abziehbaren Teil. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte gehören nicht hierher, sondern in die Zeilen 68 bis 73.

So füllst du die Zeile aus

Trage den nicht abziehbaren Betrag unter Kennzahl 168 und den abziehbaren Betrag unter Kennzahl 177 ein. Die Ausgaben gehören auch dann in diese Zeile, wenn sie vollständig abziehbar oder vollständig nicht abziehbar sind.

Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Die Kennzahlen werden verwechselt. Nicht abziehbare Beträge gehören zu Kennzahl 168, abziehbare zu Kennzahl 177.

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelwerte ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Nutzt du die Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24, sind weitere Betriebsausgaben in der Regel nicht abziehbar. ELSTER weist dann auf eine mögliche Korrektur in Zeile 74 hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600421Es wurde ein Einzelbetrag zu sonstigen beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (abziehbar) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600406Es wurde ein Einzelbetrag zu sonstigen beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (nicht abziehbar) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 600420Die Bezeichnung und der Betrag zu sonstigen beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (abziehbar) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600405Die Bezeichnung und der Betrag zu sonstigen beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (nicht abziehbar) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600422Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu sonstigen beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (abziehbar) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 600407Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu sonstigen beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (nicht abziehbar) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 67 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202567
202364
2019–202271
201856
2016–201757

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 67 ein?

Sonstige beschränkt abziehbare und nicht abziehbare Betriebsausgaben, zum Beispiel Geldbußen oder die Gewerbesteuer, getrennt nach abziehbarem und nicht abziehbarem Teil.

Was bedeutet Kennzahl 168 in der Anlage EÜR?

Kennzahl 168 ist der nicht abziehbare Teil der sonstigen beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben.

Was bedeutet Kennzahl 177 in der Anlage EÜR?

Kennzahl 177 ist der abziehbare Teil der sonstigen beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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