Anlage EÜR Zeile 79: Steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG abziehen
In Zeile 79 ziehst du steuerfreie Betriebseinnahmen nach § 3 EStG ab, die nicht unter die Nummern 26, 26a, 26b EStG oder das Teileinkünfteverfahren fallen. Die Beträge hast du zuvor als Betriebseinnahmen erfasst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Bezeichnung3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Text |
| Betrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
| abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 EStG (ohne Nr. 26, 26a, 26b und Teileinkünfteverfahren)3. Ermittlung des Gewinns › Summe | 241 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 79?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 600508Es wurde ein Einzelbetrag zu steuerfreien Einnahmen nach § 3 EStG (ohne Nummer 26, 26a, 26b und Teileinkünfteverfahren) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
- FehlerPrüfregel 600507Die Bezeichnung und der Betrag zu steuerfreien Einnahmen nach § 3 EStG (ohne Nummer 26, 26a, 26b und Teileinkünfteverfahren) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 600509Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu steuerfreien Einnahmen nach § 3 EStG (ohne Nummer 26, 26a, 26b und Teileinkünfteverfahren) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
- FehlerPrüfregel 600648Der korrigierte Gewinn/Verlust entspricht nicht den Betriebseinnahmen abzüglich der Summe der Betriebsausgaben und der steuerfreien Einnahmen, zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben korrigiert um die Investitionsabzugsbeträge (nach § 7g Absatz 1 und § 7g Absatz 2 EStG), den Gewinnzuschlag nach § 6c in Verbindung mit § 6b Absatz 7 und 10 EStG, die Hinzurechnungen beziehungsweise Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart sowie um die Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften.
Zeile 79 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 79 |
| 2023 | 76 |
| 2019–2022 | 92 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 79 ein?
Muss ich steuerfreie Einnahmen in der EÜR angeben?
Was ist der Unterschied zwischen Zeile 78 und Zeile 79?
Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick
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