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Anlage EÜR 2025 · Zeile 33

Anlage EÜR Zeile 33: Absetzung für Abnutzung auf bewegliche Wirtschaftsgüter

Hier trägst du die Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein. Der Betrag stammt aus Zeile 63 der Anlage AVEÜR.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (Übertrag aus Zeile 63 der Anlage AVEÜR)2. Betriebsausgaben › Absetzung für Abnutzung (AfA)130 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 33?

In Zeile 33 der Anlage EÜR steht die AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Das sind Wirtschaftsgüter, die zum Anlagevermögen deines Betriebs gehören und beweglich sind, zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Computer oder Büromöbel.

Die AfA ist der jährliche Betrag, mit dem du die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Wirtschaftsgüter über die Nutzungsdauer verteilst. Sie mindert deinen Gewinn als Betriebsausgabe.

Der Wert wird nicht frei berechnet, sondern aus der Anlage AVEÜR übernommen. Dort führst du das Anlageverzeichnis und ermittelst die AfA für jedes einzelne Wirtschaftsgut.

So füllst du die Zeile aus

Trage in Zeile 33 die Summe der AfA-Beträge für alle beweglichen Wirtschaftsgüter ein. Diese Summe steht in Zeile 63 der Anlage AVEÜR. Die Kennzahl lautet 130.

Der Betrag wird in Euro mit Cent eingegeben. Ein negativer Wert ist nur zulässig, wenn du bei der Zuordnung zur Einkunftsart den Wert 1 für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angegeben hast. In allen anderen Fällen sind negative Eingaben nicht erlaubt.

Achte darauf, dass die Angaben in der Anlage EÜR und in der Anlage AVEÜR übereinstimmen. Weicht der Wert in Zeile 33 von dem in Zeile 63 der Anlage AVEÜR ab, meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass die AfA in der Anlage AVEÜR fehlt, aber in der Anlage EÜR erklärt wird. Dann fehlt der entsprechende Wert in Zeile 63 der Anlage AVEÜR.

Ein weiterer Fehler ist die fehlerhafte Übertragung: Der Wert in der Anlage EÜR weicht vom Wert in der Anlage AVEÜR ab.

Wenn du neben einer Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24 weitere Betriebsausgaben geltend machst, weist ELSTER darauf hin, dass der Abzug weiterer Betriebsausgaben in der Regel nicht zulässig ist. In diesem Fall musst du in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vornehmen.

ELSTER prüft auch, ob die Summe der AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter aus dem Anlageverzeichnis in die Anlage EÜR übertragen wurde. Fehlt die Übertragung, erscheint ein Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • HinweisPrüfregel 600577Die Summe der eingegebenen Werte für die private Kfz-Nutzung und für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte übersteigt die Summe der Werte zu den Eintragungen, die als Fahrtkosten in Betracht kommen (tatsächliche Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten; AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter; Schuldzinsen für Anlagevermögen).
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 607850Die Summe der AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter wurde fehlerhaft übertragen (Wert in Anlage EÜR weicht vom Wert in Anlage AVEÜR ab).
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 607903Es wurde in der Anlage EÜR die AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter erklärt, es fehlt jedoch der entsprechende Wert (Zeile 63) in der Anlage AVEÜR.
  • FehlerPrüfregel 607849Die Summe der AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter aus dem Anlageverzeichnis wurde nicht in die Anlage EÜR (AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter) übertragen.
  • FehlerPrüfregel 600082Negative Eingabewerte bei der AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter sind nicht zulässig, sofern bei der Zuordnung zur Einkunftsart nicht der Wert 1 (= Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) angegeben wurde.
  • FehlerPrüfregel 600562Auf die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte entfallende Kosten und/oder private Kfz-Nutzung angegeben, aber keine Eintragungen, die als Fahrtkosten in Betracht kommen (tatsächliche Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrkosten; AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter; Schuldzinsen für Anlagevermögen).

Zeile 33 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202533
202332
2019–202231
2016–201830

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 33 ein?

Die AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Der Betrag ist die Summe aus Zeile 63 der Anlage AVEÜR.

Woher kommt der Wert für Zeile 33?

Aus dem Anlageverzeichnis in der Anlage AVEÜR, genauer aus Zeile 63. Dort ermittelst du die AfA für jedes bewegliche Wirtschaftsgut.

Darf ich in Zeile 33 einen negativen Betrag eintragen?

Nur wenn du bei der Zuordnung zur Einkunftsart den Wert 1 für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angegeben hast. Sonst sind negative Eingabewerte nicht zulässig.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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