Anlage EÜR Zeile 8: Einkunftsart des Betriebs in der Anlage EÜR
In Zeile 8 ordnest du deinen Betrieb einer Einkunftsart zu: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Selbständige Arbeit. Die Auswahl steuert, welche weiteren Angaben zulässig sind.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| EinkunftsartAllgemeine Angaben zum Betrieb | 103 | Auswahl
|
Was gehört in Zeile 8?
So ordnest du richtig zu
Zusammenspiel mit anderen Zeilen
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 600713Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
- HinweisPrüfregel 600714Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
- HinweisPrüfregel 600712Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf bei einem abweichendem Wirtschaftsjahr maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
- FehlerPrüfregel 600078Es wurde keine Eintragung zur Zuordnung der Anlage EÜR zur Einkunftsart vorgenommen.
- FehlerPrüfregel 600087Angaben auf der Anlage LuF, sowie Angaben in den Zeilen 25 und 26 dürfen nur bei den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb gemacht werden.
- FehlerPrüfregel 600080Es liegt ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vor (Eintrag 1 bei der Zuordnung zur Einkunftsart), aber es wurden keine Eintragungen zum Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres vorgenommen.
- FehlerPrüfregel 600664Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
- FehlerPrüfregel 600674Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
- FehlerPrüfregel 600684Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
- FehlerPrüfregel 600082Negative Eingabewerte bei der AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter sind nicht zulässig, sofern bei der Zuordnung zur Einkunftsart nicht der Wert 1 (= Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) angegeben wurde.
Dazu kommen 3 weitere Prüfungen dieser Zeile.
Zeile 8 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 8 |
| 2016–2023 | 7 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 8 der Anlage EÜR ein?
Woran erkenne ich, welche Einkunftsart ich wählen muss?
Warum meldet ELSTER einen Fehler zur Einkunftsart?
Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick
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