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Anlage EÜR 2025 · Zeile 8

Anlage EÜR Zeile 8: Einkunftsart des Betriebs in der Anlage EÜR

In Zeile 8 ordnest du deinen Betrieb einer Einkunftsart zu: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Selbständige Arbeit. Die Auswahl steuert, welche weiteren Angaben zulässig sind.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
EinkunftsartAllgemeine Angaben zum Betrieb103 Auswahl
  • 1 = Land- und Forstwirtschaft
  • 2 = Gewerbebetrieb
  • 3 = Selbständige Arbeit

Was gehört in Zeile 8?

Zeile 8 ordnet die Anlage EÜR einer Einkunftsart zu. Du wählst genau einen der drei Auswahlwerte: 1 = Land- und Forstwirtschaft, 2 = Gewerbebetrieb, 3 = Selbständige Arbeit.

Die Auswahl ist Pflicht. Fehlt sie, meldet ELSTER einen Fehler zur fehlenden Zuordnung der Anlage EÜR zur Einkunftsart.

Die Einkunftsart bestimmt, welche weiteren Zeilen der Anlage EÜR du ausfüllen darfst. Angaben auf der Anlage LuF sowie in den Zeilen 25 und 26 sind nur bei Land- und Forstwirtschaft und bei Gewerbebetrieb zulässig.

So ordnest du richtig zu

Land- und Forstwirtschaft wählst du bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Dann sind zusätzlich Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres in Zeile 4 einzutragen; fehlen sie, meldet ELSTER einen Fehler.

Selbständige Arbeit wählst du nur, wenn die Voraussetzungen für Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG erfüllt sind, zum Beispiel bei freien Berufen.

Alle anderen Gewinneinkünfte gehören zum Gewerbebetrieb.

Zusammenspiel mit anderen Zeilen

Zeile 8 steht im Abschnitt Allgemeine Angaben zum Betrieb, zwischen der Rechtsform in Zeile 7 und dem Betriebsinhaber in Zeile 9.

Die Einkunftsart wirkt sich auf Prüfungen aus, die mehrere Zeilen betreffen. Bei der AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter sind negative Eingabewerte zum Beispiel nur zulässig, wenn als Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft gewählt wurde.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600713Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
  • HinweisPrüfregel 600714Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
  • HinweisPrüfregel 600712Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf bei einem abweichendem Wirtschaftsjahr maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
  • FehlerPrüfregel 600078Es wurde keine Eintragung zur Zuordnung der Anlage EÜR zur Einkunftsart vorgenommen.
  • FehlerPrüfregel 600087Angaben auf der Anlage LuF, sowie Angaben in den Zeilen 25 und 26 dürfen nur bei den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb gemacht werden.
  • FehlerPrüfregel 600080Es liegt ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vor (Eintrag 1 bei der Zuordnung zur Einkunftsart), aber es wurden keine Eintragungen zum Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres vorgenommen.
  • FehlerPrüfregel 600664Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
  • FehlerPrüfregel 600674Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
  • FehlerPrüfregel 600684Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
  • FehlerPrüfregel 600082Negative Eingabewerte bei der AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter sind nicht zulässig, sofern bei der Zuordnung zur Einkunftsart nicht der Wert 1 (= Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) angegeben wurde.

Dazu kommen 3 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Zeile 8 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–20258
2016–20237

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 8 der Anlage EÜR ein?

Du wählst die Einkunftsart deines Betriebs: 1 = Land- und Forstwirtschaft, 2 = Gewerbebetrieb oder 3 = Selbständige Arbeit. Die Auswahl ist Pflicht.

Woran erkenne ich, welche Einkunftsart ich wählen muss?

Land- und Forstwirtschaft wählst du bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Alle anderen Gewinneinkünfte sind Gewerbebetrieb.

Warum meldet ELSTER einen Fehler zur Einkunftsart?

Der Fehler erscheint, wenn keine Zuordnung zur Einkunftsart vorgenommen wurde. Bei Land- und Forstwirtschaft kommt ein Fehler hinzu, wenn Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres fehlen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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