Anlage EÜR Zeile 103: Auflösung von Rücklagen nach § 6c i. V. m. § 6b EStG
Hier trägst du die Auflösung von Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG und von Rücklagen für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR ein. Über die Gesamtsumme in Zeile 105 gelangt der Betrag in Zeile 22.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Bezeichnung4. Ergänzende Angaben › Einzelangaben | – | Text |
| Betrag4. Ergänzende Angaben › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent |
| Rücklagen nach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR4. Ergänzende Angaben › Summe | 120 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 103?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 600884Es wurde die Gesamtsumme (Auflösung) der Rücklagen und Ausgleichsposten nach § 4g EStG angegeben, aber keine Einzelwerte.
- FehlerPrüfregel 600889Es wurden Einzelwerte zu Rücklagen und Ausgleichsposten nach § 4g EStG angegeben, die Gesamtsumme (Auflösung) wurde jedoch nicht erklärt.
- FehlerPrüfregel 600990Der als Gesamtsumme (Auflösung) Rücklagen und Ausgleichsposten nach § 4g EStG eingetragene Wert entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.
- FehlerPrüfregel 600468Es wurde ein Einzelbetrag zu Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG, R 6.6 EStR (Auflösung) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
- FehlerPrüfregel 600467Die Bezeichnung und der Betrag zu Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG, R 6.6 EStR (Auflösung) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 600469Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG, R 6.6 EStR (Auflösung) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
Zeile 103 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 103 |
| 2019–2022 | 121 |
| 2018 | 87 |
| 2016–2017 | 86 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 103 ein?
Wohin wird der Betrag aus Zeile 103 übertragen?
Was passiert, wenn ich die Rücklage ohne Reinvestition auflöse?
Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick
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