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Anlage EÜR 2025 · Zeile 103

Anlage EÜR Zeile 103: Auflösung von Rücklagen nach § 6c i. V. m. § 6b EStG

Hier trägst du die Auflösung von Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG und von Rücklagen für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR ein. Über die Gesamtsumme in Zeile 105 gelangt der Betrag in Zeile 22.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung4. Ergänzende Angaben › Einzelangaben– Text
Betrag4. Ergänzende Angaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
Rücklagen nach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR4. Ergänzende Angaben › Summe120 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 103?

In Zeile 103 erfasst du die Auflösung von Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG und von Rücklagen für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR. Eine solche Rücklage mindert den Gewinn im Jahr ihrer Bildung. Wird sie aufgelöst, erhöht der Auflösungsbetrag den Gewinn.

Die Auflösung trägst du im Jahr der Reinvestition ein. Den Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des neuen Wirtschaftsguts erfasst du dann in Zeile 100.

Wird keine Reinvestition vorgenommen, löst du die Rücklage ebenfalls hier auf. Bei einer Rücklage nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG kommt dann für jedes Jahr, in dem sie bestanden hat, ein Gewinnzuschlag von 6 Prozent hinzu. Diesen trägst du in Zeile 87 ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag der Auflösung in Euro mit Cent ein. Die Kennzahl ist 120.

Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 103 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Die Auflösungsbeträge aus den Zeilen 103 und 104 fasst du in Zeile 105 zur Gesamtsumme zusammen. Diese überträgst du in Zeile 22, wo sie den Gewinn erhöht.

Häufige Fehler

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelbeträge ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Fehlt die Gesamtsumme in Zeile 105 oder passt sie nicht zu den Werten der Zeilen 103 und 104, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600884Es wurde die Gesamtsumme (Auflösung) der Rücklagen und Ausgleichsposten nach § 4g EStG angegeben, aber keine Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600889Es wurden Einzelwerte zu Rücklagen und Ausgleichsposten nach § 4g EStG angegeben, die Gesamtsumme (Auflösung) wurde jedoch nicht erklärt.
  • FehlerPrüfregel 600990Der als Gesamtsumme (Auflösung) Rücklagen und Ausgleichsposten nach § 4g EStG eingetragene Wert entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600468Es wurde ein Einzelbetrag zu Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG, R 6.6 EStR (Auflösung) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600467Die Bezeichnung und der Betrag zu Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG, R 6.6 EStR (Auflösung) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600469Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG, R 6.6 EStR (Auflösung) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 103 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–2025103
2019–2022121
201887
2016–201786

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 103 ein?

Die Auflösung von Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG und von Rücklagen für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR, als Gesamtbetrag in Kennzahl 120.

Wohin wird der Betrag aus Zeile 103 übertragen?

Er geht zusammen mit Zeile 104 in die Gesamtsumme in Zeile 105 ein. Diese überträgst du in Zeile 22, wo sie den Gewinn erhöht.

Was passiert, wenn ich die Rücklage ohne Reinvestition auflöse?

Dann erhöht der Auflösungsbetrag deinen Gewinn. Bei einer Rücklage nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG kommt ein Gewinnzuschlag von 6 Prozent je Jahr hinzu, den du in Zeile 87 einträgst.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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