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Anlage EÜR 2025 · Zeile 52

Anlage EÜR Zeile 52: Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung

Trage hier die betrieblich veranlassten Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung ein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung2. Betriebsausgaben › Summe226 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 52?

In Zeile 52 erfasst du die Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung. Das sind Ausgaben, die deinem Betrieb durch die Entsorgung von Abfällen entstehen, zum Beispiel für die fachgerechte Entsorgung betrieblicher Abfälle.

Die Zeile gehört zum Block „Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ und trägt die Kennzahl 226.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, trägst du den Nettobetrag ein; die Vorsteuer gehört in Zeile 57. Kleinunternehmer tragen den Bruttobetrag ein.

Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 52 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Nutzt du die Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24, sind weitere Betriebsausgaben in der Regel nicht abziehbar. ELSTER weist dann auf eine mögliche Korrektur in Zeile 74 hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600499Es wurde ein Einzelbetrag zu Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600498Die Bezeichnung und der Betrag zu Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 600500Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 52 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202552
202350
2019–202258

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 52 ein?

Die Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung, die du im Wirtschaftsjahr bezahlt hast.

Was bedeutet Kennzahl 226 in der Anlage EÜR?

Kennzahl 226 steht für die Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung in Zeile 52. Sie gehört zu den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben.

Darf ich Zeile 52 ausfüllen, wenn ich die Betriebsausgabenpauschale nutze?

In der Regel nicht. Neben der Pauschale in Zeile 24 sind weitere Betriebsausgaben normalerweise nicht abziehbar. ELSTER weist darauf hin und bittet gegebenenfalls um eine Korrektur in Zeile 74.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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