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Anlage EÜR 2025 · Zeile 20

Anlage EÜR Zeile 20: Private Kfz-Nutzung als Betriebseinnahme

Nutzt du ein betriebliches Kfz auch privat, trägst du hier den privaten Nutzungswert ohne Umsatzsteuer ein. Der Betrag zählt zu den Betriebseinnahmen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Text
Betrag1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
Private Kfz-Nutzung1. Betriebseinnahmen › Summe106 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 20?

Zeile 20 erfasst die private Nutzung eines Kfz, das zu deinem Betriebsvermögen gehört. Der private Nutzungswert ist eine Entnahme und wird als Betriebseinnahme erfasst.

Der Wert ist ohne Umsatzsteuer einzutragen. Die Umsatzsteuer auf die private Nutzung gehört in Zeile 17. Die Kennzahl ist 106.

So ermittelst du den Wert

Wird das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, ermittelst du den Wert grundsätzlich mit der 1-%-Regelung: 1 % des Bruttolistenpreises für jeden Kalendermonat. Bei 20.000 Euro Listenpreis und zwölf Monaten sind das 2.400 Euro.

Für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen. Übersteigt der pauschale Wert die tatsächlichen Kosten, gilt die Kostendeckelung: Dann setzt du die tatsächlichen Kfz-Kosten abzüglich der Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Zeile 72) an.

Alternativ ermittelst du mit einem Fahrtenbuch den tatsächlichen privaten Anteil an den Gesamtkosten. Nutzt du das Kfz zu höchstens 50 % betrieblich, ist immer der private Anteil an den Gesamtkosten anzusetzen.

Zusammenhang mit anderen Zeilen

Gibst du eine private Kfz-Nutzung an, müssen auch Kfz-Kosten in der Anlage EÜR stehen, etwa in den Zeilen 68 bis 70, als AfA in Zeile 33 oder als Schuldzinsen in Zeile 55. Fehlen solche Eintragungen, meldet ELSTER einen Fehler.

Bei Einzelunternehmen darf der Wert der Entnahmen in Zeile 106 nicht kleiner sein als die Summe aus Zeile 20 und Zeile 21.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600577Die Summe der eingegebenen Werte für die private Kfz-Nutzung und für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte übersteigt die Summe der Werte zu den Eintragungen, die als Fahrtkosten in Betracht kommen (tatsächliche Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten; AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter; Schuldzinsen für Anlagevermögen).
  • HinweisPrüfregel 600272Die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 17 beträgt mehr als 19 Prozent der gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Zeile 15 + Zeile 19 + Zeile 20 + Zeile 21). Dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel, wenn die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage ermittelt wird, § 10 Absatz 5 UStG).
  • HinweisPrüfregel 600576Die Summe der eingegebenen Werte für die private Kfz-Nutzung und für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte übersteigt die Summe der Werte zu den Eintragungen, die als Fahrtkosten in Betracht kommen (tatsächliche Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten (laufende und feste Kosten), AfA auf Kfz (gemäß Anlage AVEÜR) und Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens).
  • FehlerPrüfregel 600260Es wurde die Summe der Betriebseinnahmen angegeben, aber keine Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600271Die eingetragene Summe der Betriebseinnahmen entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600325Es wurde ein Einzelbetrag zur privaten Kfz-Nutzung angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600324Die Bezeichnung und der Betrag zur privaten Kfz-Nutzung müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600326Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zur privaten Kfz-Nutzung stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 600902Der bei Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen eingetragene Wert darf nicht kleiner sein als die Summe der Werte Private Kfz-Nutzung und Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen.
  • FehlerPrüfregel 600562Auf die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte entfallende Kosten und/oder private Kfz-Nutzung angegeben, aber keine Eintragungen, die als Fahrtkosten in Betracht kommen (tatsächliche Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrkosten; AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter; Schuldzinsen für Anlagevermögen).

Zeile 20 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202520
2016–202319

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 20 der Anlage EÜR ein?

Den Nettowert der privaten Nutzung deines betrieblichen Kfz. Er wird als Betriebseinnahme erfasst.

Muss ich die private Kfz-Nutzung in der EÜR angeben?

Ja, wenn du ein Kfz aus dem Betriebsvermögen privat nutzt. Die private Nutzung ist eine Entnahme und erhöht deine Betriebseinnahmen.

Wie wird die private Kfz-Nutzung berechnet?

Bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat oder per Fahrtenbuch. Bei höchstens 50 % betrieblicher Nutzung zählt der private Anteil an den Gesamtkosten.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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