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Anlage EÜR 2025 · Zeile 39

Anlage EÜR Zeile 39: Miete und Pacht für betrieblich genutzte Räume und Grundstücke

Trage hier die Miet- und Pachtaufwendungen für betrieblich genutzte Räume und Grundstücke ein. Maßgeblich sind die im Jahr gezahlten Beträge.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke2. Betriebsausgaben › Summe150 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 39?

In Zeile 39 der Anlage EÜR trägst du die Miete und Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke ein. Dazu gehören zum Beispiel die Miete für ein Büro, eine Werkstatt oder ein Ladenlokal sowie Pachtzahlungen für betrieblich genutzte Grundstücke.

Nicht hierher gehören Kosten für das häusliche Arbeitszimmer, Mietaufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung und die AfA auf Grundstücke. Das Arbeitszimmer gehört in Zeile 65, die doppelte Haushaltsführung in Zeile 40 und die AfA in Zeile 31.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Grundsätzlich setzt du den Nettobetrag an, die Vorsteuer gehört in Zeile 57. Kleinunternehmer tragen den Bruttobetrag ein.

Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 39 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

  • Bezeichnung: zum Beispiel „Miete Büro“ oder „Pacht Grundstück“
  • Betrag: in Euro mit Cent
  • Kennzahl 150: Gesamtbetrag der Miete und Pacht

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass neben einer Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24 weitere Betriebsausgaben in der Regel nicht zulässig sind. Gegebenenfalls ist in Zeile 74 eine Korrektur vorzunehmen.

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelbeträge ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600352Es wurde ein Einzelbetrag zu Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 600351Die Bezeichnung und der Betrag zu Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600353Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 39 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202539
202338
2019–202246
201836
2016–201737

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 39 ein?

Trage die Miete und Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke ein. Dazu gehören auch Pachtzahlungen für betrieblich genutzte Grundstücke.

Gehören Kosten für das häusliche Arbeitszimmer in Zeile 39?

Nein, Kosten für das häusliche Arbeitszimmer gehören ausschließlich in Zeile 65. Die Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung gehört in Zeile 66.

Muss ich die Miete einzeln aufschlüsseln?

Nein, entscheidend ist der Gesamtbetrag. Nutzt du zusätzlich die Einzelaufstellung, gehören zu jedem Eintrag Bezeichnung und Betrag, und die Summe muss zum Gesamtbetrag passen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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