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Anlage EÜR 2025 · Zeile 18

Anlage EÜR Zeile 18: Vom Finanzamt erstattete oder verrechnete Umsatzsteuer

Hier trägst du die Umsatzsteuer ein, die das Finanzamt dir erstattet oder verrechnet hat. Beachte dabei die Regelung zum 10-Tageszeitraum.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Text
Betrag1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum - § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG - ist zu beachten.)1. Betriebseinnahmen › Summe141 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 18?

In Zeile 18 der Anlage EÜR trägst du die Umsatzsteuer ein, die das Finanzamt dir im Jahr erstattet oder verrechnet hat. Das kann zum Beispiel eine Erstattung aus einer Umsatzsteuer-Voranmeldung oder aus der Umsatzsteuer-Jahreserklärung sein.

Die Erstattung ist eine Betriebseinnahme, weil du die gezahlte Umsatzsteuer und die Vorsteuer vorher als Betriebsausgaben abgezogen hast.

Die Kennzahl ist 141.

Die Regelung zum 10-Tageszeitraum

Eine Umsatzsteuer-Erstattung für einen Voranmeldungszeitraum des Vorjahres, die innerhalb von zehn Tagen nach Jahresbeginn fällig wird und dir in dieser Zeit auch zufließt, gilt als regelmäßig wiederkehrende Einnahme (§ 11 Abs. 1 Satz 2 EStG).

Sie gehört dann noch zu den Betriebseinnahmen des Vorjahres. Alle anderen Erstattungen erfasst du in dem Jahr, in dem sie dir zufließen.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 18 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Verwechsle Zeile 18 nicht mit Zeile 17. In Zeile 17 trägst du die vereinnahmte Umsatzsteuer auf deine Betriebseinnahmen ein. Erstattete steuerliche Nebenleistungen wie Verspätungs- oder Säumniszuschläge gehören nicht in Zeile 18, sondern in Zeile 16, bei Kleinunternehmern in die Zeilen 12 und 13.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600260Es wurde die Summe der Betriebseinnahmen angegeben, aber keine Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600271Die eingetragene Summe der Betriebseinnahmen entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600319Es wurde ein Einzelbetrag zur vom Finanzamt erstatteten und gegebenenfalls verrechneten Umsatzsteuer angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600318Die Bezeichnung und der Betrag zur vom Finanzamt erstatteten und gegebenenfalls verrechneten Umsatzsteuer müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600320Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zur vom Finanzamt erstatteten und gegebenenfalls verrechneten Umsatzsteuer stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 18 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202518
2016–202317

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 18 der Anlage EÜR ein?

Die Umsatzsteuer, die das Finanzamt dir im Jahr erstattet oder verrechnet hat. Beachte die Regelung zum 10-Tageszeitraum.

Gehören Umsatzsteuer-Erstattungen aus dem Vorjahr in Zeile 18?

Ja, wenn sie dir im laufenden Jahr zufließen. Eine Ausnahme gilt für Erstattungen für einen Voranmeldungszeitraum des Vorjahres, die innerhalb der ersten zehn Tage des Jahres fällig werden und zufließen. Sie gehören noch ins Vorjahr.

Muss ich jede Erstattung einzeln aufführen?

Nein, entscheidend ist der Gesamtbetrag. Nutzt du die Einzelaufstellung, muss die Summe der Einzelwerte mit dem Gesamtbetrag übereinstimmen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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