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Anlage EÜR 2025 · Zeile 101

Anlage EÜR Zeile 101: Ausgleichsposten nach § 4g EStG in der Anlage EÜR

Hier trägst du einen Ausgleichsposten nach § 4g EStG ein. Er kommt in Betracht, wenn ein Wirtschaftsgut einer Betriebsstätte in einem anderen EU- oder EWR-Staat zugeordnet wird und deshalb als entnommen gilt.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung4. Ergänzende Angaben › Einzelangaben– Text
Betrag4. Ergänzende Angaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
Ausgleichsposten nach § 4g EStG4. Ergänzende Angaben › Summe191 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 101?

Ordnest du ein Wirtschaftsgut deines Betriebs einer eigenen Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR zu, gilt es steuerlich als entnommen. Die stillen Reserven müssten dann sofort versteuert werden.

Auf Antrag kannst du in Höhe dieser stillen Reserven einen Ausgleichsposten nach § 4g EStG bilden. So verteilst du die Versteuerung auf mehrere Jahre. Den gebildeten Ausgleichsposten trägst du in Zeile 101 ein. Die Kennzahl ist 191.

Die Entnahme selbst erfasst du in Zeile 19. Der Ausgleichsposten darf diesen Betrag nicht übersteigen.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Betrag in Zeile 101 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen.

Der Ausgleichsposten ist im Jahr der Bildung und in den folgenden Jahren aufzulösen, mit mindestens 20 % pro Jahr. Die Auflösung trägst du in Zeile 104 ein. Fehlt sie im Jahr der Bildung oder ist sie zu niedrig, meldet ELSTER einen Fehler.

Die Beträge der Zeilen 99 bis 101 fasst du in Zeile 102 zur Gesamtsumme zusammen und überträgst sie in Zeile 59. ELSTER meldet einen Fehler, wenn die Gesamtsumme fehlt, nicht zu den Zeilen 99 bis 101 passt oder ohne Beträge in diesen Zeilen angegeben wird.

Wirtschaftsgüter, für die ein Ausgleichsposten gebildet wurde, nimmst du in ein laufend zu führendes Verzeichnis auf und fügst es der Steuererklärung bei.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600872Es wurde ein Ausgleichsposten nach § 4g EStG gebildet, ein Auflösungsbetrag wurde jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600465Es wurde ein Einzelbetrag zu Ausgleichsposten nach § 4g EStG (Bildung/Übertragung) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600464Die Bezeichnung und der Betrag zu Ausgleichsposten nach § 4g EStG (Bildung/Übertragung) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600875Der als Gesamtsumme der Bildung/Übertragung der Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten berechnete Wert entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600862Es wurde die Gesamtsumme der Bildung/Übertragung der Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten angegeben, aber keine Einzelwerte zur Berechnung der Gesamtsumme.
  • FehlerPrüfregel 600859Es wurden Einzelwerte zu Bildung/Übertragung der Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten angegeben, die Gesamtsumme (Bildung/Übertrag) wurde jedoch nicht erklärt.
  • FehlerPrüfregel 600873Es wurde ein Ausgleichsposten nach § 4g EStG gebildet. Der Auflösungsbetrag beträgt jedoch nicht mindestens 20 Prozent vom angegebenen Ausgleichsposten (§ 4g Absatz 2 EStG).
  • FehlerPrüfregel 600466Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Ausgleichsposten nach § 4g EStG (Bildung/Übertragung) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 600874Es wurde ein Ausgleichsposten bei Entnahme nach § 4g EStG gebildet. Der Betrag übersteigt jedoch die erklärten Betriebseinnahmen aus der Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen.

Zeile 101 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–2025101
2019–2022123
201889
2016–201788

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 101 der Anlage EÜR ein?

Einen Ausgleichsposten nach § 4g EStG, den du bildest, weil ein Wirtschaftsgut einer Betriebsstätte in einem anderen EU- oder EWR-Staat zugeordnet wird und als entnommen gilt.

Wie wird der Ausgleichsposten aufgelöst?

Im Jahr der Bildung und in den folgenden Jahren mit mindestens 20 % pro Jahr. Die Auflösung trägst du in Zeile 104 ein.

Was passiert, wenn ich den Ausgleichsposten nicht richtig auflöse?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn kein Auflösungsbetrag angegeben ist oder er weniger als 20 % des Ausgleichspostens beträgt.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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