Anlage EÜR Zeile 101: Ausgleichsposten nach § 4g EStG in der Anlage EÜR
Hier trägst du einen Ausgleichsposten nach § 4g EStG ein. Er kommt in Betracht, wenn ein Wirtschaftsgut einer Betriebsstätte in einem anderen EU- oder EWR-Staat zugeordnet wird und deshalb als entnommen gilt.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Bezeichnung4. Ergänzende Angaben › Einzelangaben | – | Text |
| Betrag4. Ergänzende Angaben › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent |
| Ausgleichsposten nach § 4g EStG4. Ergänzende Angaben › Summe | 191 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 101?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 600872Es wurde ein Ausgleichsposten nach § 4g EStG gebildet, ein Auflösungsbetrag wurde jedoch nicht angegeben.
- FehlerPrüfregel 600465Es wurde ein Einzelbetrag zu Ausgleichsposten nach § 4g EStG (Bildung/Übertragung) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
- FehlerPrüfregel 600464Die Bezeichnung und der Betrag zu Ausgleichsposten nach § 4g EStG (Bildung/Übertragung) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 600875Der als Gesamtsumme der Bildung/Übertragung der Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten berechnete Wert entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.
- FehlerPrüfregel 600862Es wurde die Gesamtsumme der Bildung/Übertragung der Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten angegeben, aber keine Einzelwerte zur Berechnung der Gesamtsumme.
- FehlerPrüfregel 600859Es wurden Einzelwerte zu Bildung/Übertragung der Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten angegeben, die Gesamtsumme (Bildung/Übertrag) wurde jedoch nicht erklärt.
- FehlerPrüfregel 600873Es wurde ein Ausgleichsposten nach § 4g EStG gebildet. Der Auflösungsbetrag beträgt jedoch nicht mindestens 20 Prozent vom angegebenen Ausgleichsposten (§ 4g Absatz 2 EStG).
- FehlerPrüfregel 600466Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Ausgleichsposten nach § 4g EStG (Bildung/Übertragung) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
- FehlerPrüfregel 600874Es wurde ein Ausgleichsposten bei Entnahme nach § 4g EStG gebildet. Der Betrag übersteigt jedoch die erklärten Betriebseinnahmen aus der Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen.
Zeile 101 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 101 |
| 2019–2022 | 123 |
| 2018 | 89 |
| 2016–2017 | 88 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 101 der Anlage EÜR ein?
Wie wird der Ausgleichsposten aufgelöst?
Was passiert, wenn ich den Ausgleichsposten nicht richtig auflöse?
Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick
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