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Anlage EÜR 2025 · Zeile 14

Anlage EÜR Zeile 14: Betriebseinnahmen Land- und Forstwirte bei § 24 UStG

Trage hier als Land- und Forstwirt deine Betriebseinnahmen ein, soweit du die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwendest. Die Beträge gibst du brutto an.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Text
Betrag1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt, soweit die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG angewandt wird1. Betriebseinnahmen › Summe104 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 14?

In Zeile 14 trägst du die Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt ein, soweit deine Umsätze nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) besteuert werden.

Laut Anleitung trägst du hier die Bruttowerte ein, also einschließlich Umsatzsteuer. Beträge aus den Zeilen 18 bis 21 gehören nicht hierher.

Umsätze, die nach den allgemeinen Vorschriften des UStG besteuert werden, trägst du in die Zeilen 15 bis 21 ein. Die Kennzahl lautet 104.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 14 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Die Zeile darf nur ausgefüllt werden, wenn du in Zeile 8 die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft gewählt hast. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

  • Nur bei Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft ausfüllen.
  • Bruttobeträge eintragen.
  • Bei Einzelaufstellung: Gesamtbetrag und Einzelwerte müssen übereinstimmen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600260Es wurde die Summe der Betriebseinnahmen angegeben, aber keine Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600271Die eingetragene Summe der Betriebseinnahmen entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600307Es wurde ein Einzelbetrag zu Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600306Die Bezeichnung und der Betrag zu Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600308Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 600232Es liegen Eintragungen zur Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) für Land- und Forstwirte vor, obwohl es sich nach der Angabe der Zuordnung der Einkunftsart um keinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb handelt.

Zeile 14 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202514
2016–202313

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 14 der Anlage EÜR ein?

Die Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt, soweit die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG angewandt wird, und zwar brutto.

Wann muss ich Zeile 14 ausfüllen?

Nur wenn du die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwendest und deine Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft ist.

Was passiert, wenn die Summe nicht mit den Einzelwerten übereinstimmt?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Nutzt du die Einzelaufstellung, muss der Gesamtbetrag in Zeile 14 der Summe der Einzelwerte entsprechen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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