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Anlage EÜR 2025 · Zeile 53

Anlage EÜR Zeile 53: Kosten für Verpackung und Transport

Hier trägst du die Kosten für Verpackung und Transport als Betriebsausgabe ein, zum Beispiel Verpackungsmaterial und Frachtkosten.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Kosten für Verpackung und Transport2. Betriebsausgaben › Summe227 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 53?

In Zeile 53 trägst du die Kosten für Verpackung und Transport ein. Das sind Ausgaben, die dir beim Versand oder bei der Lieferung von Waren entstehen.

Typische Beispiele sind Verpackungsmaterial, Kartons, Füllmaterial, Versandtaschen, Frachtkosten sowie Kosten für einen Kurier oder eine Spedition. Porto für Briefe ordnet der Vordruck den Arbeitsmitteln in Zeile 51 zu.

Allgemeine Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung gehören in Zeile 52. Die Kennzahl ist 227.

So trägst du die Beträge ein

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, trägst du den Nettobetrag ein; die Vorsteuer gehört in Zeile 57. Kleinunternehmer tragen den Bruttobetrag ein.

Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 53 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelwerte ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Nutzt du die Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24, sind weitere Betriebsausgaben in der Regel nicht abziehbar. ELSTER weist dann auf eine mögliche Korrektur in Zeile 74 hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600502Es wurde ein Einzelbetrag zu Kosten für Verpackung und Transport angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600501Die Bezeichnung und der Betrag zu Kosten für Verpackung und Transport müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 600503Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Kosten für Verpackung und Transport stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 53 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202553
202351
2019–202259

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 53 ein?

Die Kosten für Verpackung und Transport, zum Beispiel Verpackungsmaterial, Versand- und Frachtkosten.

Wohin gehören allgemeine Entsorgungskosten?

Allgemeine Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung gehören in Zeile 52 (Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung), nicht in Zeile 53.

Muss ich die Einzelbeträge angeben?

Nein, entscheidend ist der Gesamtbetrag in Zeile 53. Nutzt du die Einzelaufstellung, müssen Bezeichnung und Betrag gemeinsam angegeben werden und die Summe zum Gesamtbetrag passen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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