Anlage EÜR Zeile 84: Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags aus 2022
Hier rechnest du Investitionsabzugsbeträge aus 2022 hinzu, wenn du 2025 ein begünstigtes Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt hast.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Einzelnes Wirtschaftsgut3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Text |
| Tatsächliche Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent |
| Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent |
| Herabsetzungsbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent |
| zuzüglich Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG aus 20223. Ermittlung des Gewinns › Summe | 180 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 84?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 600712Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf bei einem abweichendem Wirtschaftsjahr maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
- FehlerPrüfregel 600573Die geltend gemachten Herabsetzungsbeträge dürfen die Hinzurechnungsbeträge nicht übersteigen (§ 7g Absatz 2 EStG).
- FehlerPrüfregel 600666Der Wert der Herabsetzung darf nicht größer sein als der Wert der Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus
- FehlerPrüfregel 600667Bitte tragen Sie ausschließlich dann Einzelwerte ein, wenn Sie auch eine Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 EStG eingegeben haben.
- FehlerPrüfregel 600563Es werden Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 3 EStG geltend gemacht, obwohl keine Hinzurechnungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG erklärt werden.
- FehlerPrüfregel 600664Der Wert der Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr betragen.
- FehlerPrüfregel 600665Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten bei Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus stimmt nicht mit dem erklärten Summenwert überein.
- FehlerPrüfregel 600663Das einzelne Wirtschaftsgut, die tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten und die Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus müssen gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 600648Der korrigierte Gewinn/Verlust entspricht nicht den Betriebseinnahmen abzüglich der Summe der Betriebsausgaben und der steuerfreien Einnahmen, zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben korrigiert um die Investitionsabzugsbeträge (nach § 7g Absatz 1 und § 7g Absatz 2 EStG), den Gewinnzuschlag nach § 6c in Verbindung mit § 6b Absatz 7 und 10 EStG, die Hinzurechnungen beziehungsweise Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart sowie um die Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften.
Zeile 84 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 84 |
| 2019–2022 | 97 |
| 2016–2018 | 73 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 84 ein?
Wie hoch darf die Hinzurechnung in Zeile 84 sein?
Muss ich in Zeile 84 auch das Wirtschaftsgut angeben?
Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick
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