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Anlage EÜR 2025 · Zeile 63

Anlage EÜR Zeile 63: Bewirtungsaufwendungen in der Anlage EÜR

Trage hier deine Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass ein, aufgeteilt in den abziehbaren Teil (70 %) und den nicht abziehbaren Teil (30 %).

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
Bewirtungsaufwendungen2. Betriebsausgaben › Summe165 Betrag in Euro mit Cent
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Bewirtungsaufwendungen2. Betriebsausgaben › Summe175 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 63?

In Zeile 63 der Anlage EÜR gibst du Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass an, zum Beispiel von Geschäftspartnern oder Kunden.

Angemessene und nachgewiesene Bewirtungskosten sind zu 70 % abziehbar und zu 30 % nicht abziehbar. Beide Teile trägst du ein: den nicht abziehbaren Teil unter Kennzahl 165 und den abziehbaren Teil unter Kennzahl 175.

Die Vorsteuer auf angemessene und nachgewiesene Bewirtungen ist voll abziehbar. Sie gehört in Zeile 57.

Nachweis

Du musst schriftlich Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen festhalten. Bei einer Bewirtung in einer Gaststätte genügen Angaben zu Anlass und Teilnehmern; die Rechnung ist beizufügen.

Anerkannt werden grundsätzlich nur maschinell erstellte und maschinell registrierte Rechnungen. Der unangemessene Teil und nicht nachgewiesene Aufwendungen sind nicht abziehbar.

So füllst du die Zeile aus

Trage beide Gesamtbeträge in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Nutzt du die Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24, sind weitere Betriebsausgaben in der Regel nicht abziehbar. ELSTER weist dann auf eine mögliche Korrektur in Zeile 74 hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 600412Es wurde ein Einzelbetrag zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben für Bewirtungsaufwendungen (abziehbar) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600400Es wurde ein Einzelbetrag zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben für Bewirtungsaufwendungen (nicht abziehbar) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600411Die Bezeichnung und der Betrag zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben für Bewirtungsaufwendungen (abziehbar) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600399Die Bezeichnung und der Betrag zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben für Bewirtungsaufwendungen (nicht abziehbar) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600413Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben für Bewirtungsaufwendungen (abziehbar) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 600401Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben für Bewirtungsaufwendungen (nicht abziehbar) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 63 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202563
202361
2019–202268
201853
2016–201754

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 63 der Anlage EÜR ein?

Deine Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass, aufgeteilt in einen abziehbaren Teil (70 %) und einen nicht abziehbaren Teil (30 %).

Welche Kennzahl gilt für welchen Teil?

Den nicht abziehbaren Teil trägst du unter Kennzahl 165 ein, den abziehbaren Teil unter Kennzahl 175.

Muss ich bei Bewirtungskosten eine Bezeichnung angeben?

Nur wenn du die Einzelaufstellung nutzt. Dann gehören zu jedem Betrag eine Bezeichnung und die Summe muss zum Gesamtbetrag passen. Die Nachweise zur Bewirtung bewahrst du in jedem Fall auf.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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