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Anlage EÜR 2025 · Zeile 12

Anlage EÜR Zeile 12: Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer

Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer trägst du hier deine gesamten vereinnahmten Betriebseinnahmen ein, ohne die Beträge aus den Zeilen 18 bis 22.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Text
Betrag1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG) ohne Beträge laut Zeilen 18 bis 221. Betriebseinnahmen › Summe111 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 12?

In Zeile 12 trägst du die Betriebseinnahmen ein, die du als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG erzielt hast. Maßgeblich ist der tatsächlich vereinnahmte Gesamtbetrag im Jahr.

Nicht hierher gehören die Beträge der Zeilen 18 bis 22, zum Beispiel Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen, die private Kfz-Nutzung oder sonstige Entnahmen. Die Zeilen 15 bis 17 nutzt du als Kleinunternehmer in der Regel nicht.

Der Gesamtbetrag hat die Kennzahl 111.

Wer ist 2025 Kleinunternehmer?

Du bist Kleinunternehmer, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Außerdem darfst du nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben.

Überschreitest du die Grenze im laufenden Jahr, unterliegt schon der Umsatz, mit dem du sie überschreitest, der Regelbesteuerung. Diese Einnahmen trägst du in die Zeilen 15 bis 17 ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Einnahmen in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen.

Nutzt du die Einzelaufstellung, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden. Der Gesamtbetrag muss dann der Summe der Einzelbeträge entsprechen, sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Hast du in Zeile 13 nicht steuerbare Umsätze oder Umsätze nach § 19 Abs. 2 UStG eingetragen, gehört auch hier in Zeile 12 ein Gesamtbetrag hin. Fehlt er, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600260Es wurde die Summe der Betriebseinnahmen angegeben, aber keine Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600271Die eingetragene Summe der Betriebseinnahmen entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600300Die Bezeichnung und der Betrag zu Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600301Es wurde ein Einzelbetrag zu Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Beträge laut Zeilen 18 bis 22 angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600210Es wurden Einnahmen im Sinne des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Satz 2 UStG angegeben, aber nicht die Summe aller Betriebseinnahmen des Kleinunternehmers ohne Beträge laut Zeilen 18 bis 22.
  • FehlerPrüfregel 600302Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Beträge laut Zeilen 18 bis 22 stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 12 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202512
2016–202311

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 12 ein?

Deine gesamten vereinnahmten Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG, ohne die Beträge aus den Zeilen 18 bis 22.

Muss ich jede Einnahme einzeln aufführen?

Nein. Wichtig ist der Gesamtbetrag. Nutzt du zusätzlich die Einzelaufstellung, muss der Gesamtbetrag mit der Summe der Einzelbeträge übereinstimmen.

Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer 2025?

Der Gesamtumsatz darf im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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