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Anlage EÜR 2025 · Zeile 4

Anlage EÜR Zeile 4: Abweichendes Wirtschaftsjahr: Beginn und Ende

Hier trägst du Beginn und Ende deines Wirtschaftsjahres ein, wenn es vom Kalenderjahr abweicht. Land- und Forstwirte müssen die Zeile immer ausfüllen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
davon abweichender BeginnVom Kalenderjahr abweichender Zeitraum131 Tag und Monat (TT.MM.)
davon abweichendes EndeVom Kalenderjahr abweichender Zeitraum132 Datum (TT.MM.JJJJ)

Was gehört in Zeile 4?

In Zeile 4 gibst du an, dass dein Wirtschaftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Du trägst den abweichenden Beginn und das abweichende Ende ein.

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist die Eintragung immer erforderlich. Das gilt auch dann, wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.

Bei allen anderen Betrieben füllst du die Zeile nur aus, wenn dein Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht.

So füllst du die Zeile aus

Trage den abweichenden Beginn als Tag und Monat ein. Das abweichende Ende trägst du als vollständiges Datum mit Tag, Monat und Jahr ein.

Beginnt dein Wirtschaftsjahr zum Beispiel am 1. Juli, gibst du als Beginn 01.07. an. Endet es am 30. Juni des Folgejahres, trägst du als Ende 30.06. und das entsprechende Jahr ein.

ELSTER prüft, ob Beginn und Ende zusammenpassen. Fehlt eine der beiden Angaben, meldet das Programm einen Fehler.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass das Ende des Wirtschaftsjahres nicht in der Zukunft liegen darf. Die Anlage EÜR für ein abweichendes Wirtschaftsjahr kannst du erst nach Ablauf dieses Wirtschaftsjahres abgeben.

Das angegebene Ende darf nicht vor dem Beginn liegen.

Bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb musst du die Zeile ausfüllen. Fehlt die Eintragung, meldet ELSTER einen Fehler.

Ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist bei der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG nur für Land- und Forstwirte möglich.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600022Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres müssen gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600023Das beim Ende des Wirtschaftsjahres angegebene Jahr ist nicht plausibel.
  • FehlerPrüfregel 600025Das angegebene Ende des Wirtschaftsjahres liegt vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres.
  • FehlerPrüfregel 600080Es liegt ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vor (Eintrag 1 bei der Zuordnung zur Einkunftsart), aber es wurden keine Eintragungen zum Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres vorgenommen.
  • FehlerPrüfregel 600028Das erklärte Ende des abweichenden Wirtschaftsjahres liegt in der Zukunft. Die Abgabe einer Anlage EÜR für ein abweichendes Wirtschaftsjahr kann jedoch erst nach dem Ablauf des erklärten abweichenden Wirtschaftsjahres erfolgen.
  • FehlerPrüfregel 600081Nach der Eintragung beim Ende des Wirtschaftsjahres liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor. Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG können jedoch nur Land- und Forstwirte ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben (§ 4a Absatz 1 Nummer 1 EStG, § 8c EStDV).

Häufige Fragen

Wann muss ich Zeile 4 in der Anlage EÜR ausfüllen?

Wenn dein Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht. Land- und Forstwirte müssen die Zeile immer ausfüllen, auch wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.

Was trage ich bei abweichendem Beginn und Ende ein?

Beim Beginn trägst du Tag und Monat ein, beim Ende das vollständige Datum mit Tag, Monat und Jahr.

Warum zeigt ELSTER einen Fehler bei Zeile 4?

Zum Beispiel, wenn Beginn oder Ende fehlt, das Ende vor dem Beginn liegt oder das Ende in der Zukunft liegt. Bei Land- und Forstwirten meldet ELSTER einen Fehler, wenn die Zeile leer bleibt.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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