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Anlage EÜR 2025 · Zeile 22

Anlage EÜR Zeile 22: Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten

Hier trägst du die Gesamtsumme der aufgelösten Rücklagen und Ausgleichsposten ein. Den Wert überträgst du aus Zeile 105.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Auflösung von Rücklagen und/oder Ausgleichsposten (Übertrag aus Zeile 105)1. Betriebseinnahmen › Rücklagen und Ausgleichsposten– Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 22?

In Zeile 22 der Anlage EÜR gibst du die Auflösung von Rücklagen und/oder Ausgleichsposten an. Das sind Beträge, die du in früheren Jahren gewinnmindernd gebildet hast und die jetzt gewinnerhöhend aufgelöst werden.

Das kann zum Beispiel eine Rücklage nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG, eine Rücklage für Ersatzbeschaffung oder ein Ausgleichsposten nach § 4g EStG sein. Die Auflösung erfasst du in den Zeilen 103 bis 105.

Der Betrag in Zeile 22 ist die Gesamtsumme aus Zeile 105.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro mit Cent ein, wenn du Rücklagen oder Ausgleichsposten aufgelöst hast.

Der Wert muss mit der Gesamtsumme in Zeile 105 übereinstimmen. ELSTER prüft, ob die Angabe korrekt übertragen wurde.

Die Auflösung erhöht deine Betriebseinnahmen. Sie fließt in die Summe der Betriebseinnahmen in Zeile 23 ein, die wiederum in Zeile 76 übertragen wird.

  • Auflösung in den Zeilen 103 und 104 eintragen.
  • Gesamtsumme aus Zeile 105 nach Zeile 22 übertragen.
  • Die Summe der Betriebseinnahmen in Zeile 23 muss den Betrag aus Zeile 22 enthalten.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass der Betrag aus Zeile 105 nicht oder falsch übertragen wird. ELSTER meldet dann eine fehlerhafte Übertragung.

Manchmal steht ein Betrag in Zeile 22, aber die Gesamtsumme in Zeile 105 fehlt. Auch das führt zu einer Fehlermeldung.

Wenn du keine Rücklagen oder Ausgleichsposten aufgelöst hast, bleibt die Zeile leer.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600260Es wurde die Summe der Betriebseinnahmen angegeben, aber keine Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600271Die eingetragene Summe der Betriebseinnahmen entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 604010Der Wert für die Auflösung von Rücklagen und/oder Ausgleichsposten wurde fehlerhaft übertragen.
  • FehlerPrüfregel 604009Die Gesamtsumme aus der Auflösung der Rücklagen und/oder Ausgleichsposten wurde nicht in das Berechnungsschema zur Ermittlung der Summe Betriebseinnahmen übertragen.
  • FehlerPrüfregel 604008Der Wert für die Auflösung von Rücklagen und/oder Ausgleichsposten wurde in das Berechnungsschema zur Ermittlung der Summe Betriebseinnahmen eingetragen. Der zu übertragende Wert selbst (Gesamtsumme Auflösung der Rücklagen und/oder Ausgleichsposten) wurde jedoch nicht angegeben.

Zeile 22 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202522
2016–202321

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 22 der Anlage EÜR ein?

Die Gesamtsumme der aufgelösten Rücklagen und Ausgleichsposten. Den Wert überträgst du aus Zeile 105.

Woher kommt der Betrag für Zeile 22?

Aus den Zeilen 103 bis 105. Dort trägst du die Auflösung von Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG bzw. R 6.6 EStR und von Ausgleichsposten nach § 4g EStG ein.

Muss ich Zeile 22 ausfüllen, wenn ich keine Rücklagen aufgelöst habe?

Nein, dann bleibt die Zeile leer. Sie ist nur auszufüllen, wenn tatsächlich eine Auflösung stattgefunden hat.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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