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Anlage EÜR 2025 · Zeile 32

Anlage EÜR Zeile 32: AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter

Hier trägst du die Absetzung für Abnutzung für immaterielle Wirtschaftsgüter ein. Den Wert übernimmst du aus Zeile 37 der Anlage AVEÜR.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter (Übertrag aus Zeile 37 der Anlage AVEÜR)2. Betriebsausgaben › Absetzung für Abnutzung (AfA)131 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 32?

In Zeile 32 steht die Absetzung für Abnutzung (AfA) für immaterielle Wirtschaftsgüter. Das sind zum Beispiel Rechte, Lizenzen oder ähnliche Werte, die du für deinen Betrieb angeschafft hast und über die Nutzungsdauer abschreibst.

Der Betrag ist kein frei eingegebener Wert. Du überträgst ihn aus Zeile 37 der Anlage AVEÜR. Dort hast du die AfA für immaterielle Wirtschaftsgüter einzeln aufgelistet.

Die Zeile trägt die Kennzahl 131 und gehört zum Abschnitt Betriebsausgaben, Block Absetzung für Abnutzung.

So füllst du die Zeile aus

Fülle zuerst die Anlage AVEÜR aus. Nur wenn dort in Zeile 37 ein Wert steht, kannst du ihn in Zeile 32 der Anlage EÜR übertragen.

ELSTER prüft, ob der Wert in Zeile 32 mit dem Wert in Zeile 37 der Anlage AVEÜR übereinstimmt. Weicht er ab, meldet das Programm einen Fehler.

Wenn du in Zeile 32 eine AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter erklärst, aber in Zeile 37 der Anlage AVEÜR kein Wert steht, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler. Fehlt der Wert in beiden Anlagen, wird kein Fehler ausgelöst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 606839Die AfA/Auflösungsbeträge für immaterielle Wirtschaftsgüter wurden fehlerhaft übertragen (Wert in Anlage EÜR weicht vom Wert in Anlage AVEÜR ab).
  • FehlerPrüfregel 607902Es wurde in der Anlage EÜR die AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter erklärt, es fehlt jedoch der entsprechende Wert (Zeile 37) in der Anlage AVEÜR.
  • FehlerPrüfregel 606847Die Summe der AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter aus dem Anlageverzeichnis wurde nicht in die Anlage EÜR (AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter) übertragen.

Zeile 32 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202532
202331
2019–202230
2016–201829

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 32 ein?

Die AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter. Den Betrag übernimmst du aus Zeile 37 der Anlage AVEÜR.

Muss ich die Anlage AVEÜR ausfüllen, wenn ich Zeile 32 ausfülle?

Ja. Ohne den Wert in Zeile 37 der Anlage AVEÜR meldet ELSTER einen Fehler, wenn in Zeile 32 der Anlage EÜR eine AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter erklärt wird.

Was passiert, wenn der Wert in Zeile 32 nicht mit der Anlage AVEÜR übereinstimmt?

ELSTER meldet einen Fehler, weil die AfA für immaterielle Wirtschaftsgüter fehlerhaft übertragen wurde.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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