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Anlage EÜR 2025 · Zeile 93

Anlage EÜR Zeile 93: Bereits berücksichtigte steuerfreie Investmentfonds-Beträge

In Zeile 93 korrigierst du Erträge aus Investmentfonds, die nach dem Investmentsteuergesetz ganz oder teilweise steuerfrei sind und schon in deinem Gewinn stecken.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Text
Betrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Korrekturbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Gesamtbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Summe263 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Korrekturbetrag zum Gesamtbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Summe264 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 93?

Erträge aus Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds sind nach dem Investmentsteuergesetz teilweise steuerfrei. Zusammenhängende Aufwendungen sind in gleichem Umfang nicht abziehbar. In Zeile 93 korrigierst du deinen Gewinn entsprechend.

Spezial-Investmenterträge, die über § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b KStG steuerfrei gestellt werden, gehören nicht hierher, sondern in Zeile 94.

So füllst du die Zeile aus

In die Spalte „Gesamtbetrag“ (Kennzahl 263) trägst du den Saldo aus den ungekürzten Erträgen und den ungekürzten Aufwendungen ein. Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, ist der Betrag negativ.

In die Spalte „Korrekturbetrag“ (Kennzahl 264) trägst du den steuerfrei zu stellenden Betrag mit negativem Vorzeichen und einen nicht abziehbaren Betrag mit positivem Vorzeichen ein.

Gesamtbetrag und Korrekturbetrag müssen gemeinsam angegeben werden. Die einzelnen Steuerbefreiungen sind dem Grunde und der Höhe nach zu erläutern. Nutzt du die Einzelaufstellung, gehören Bezeichnung, Betrag und Korrekturbetrag zusammen, und die Summen müssen zu den Gesamtfeldern passen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600693Der Gesamtbetrag und der Korrekturbetrag für bereits berücksichtigte Beträge, für die Steuerbefreiungen nach InvStG gelten (Zeile 93) wurden nicht gemeinsam angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600695Es wurde ein Einzelbetrag zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die Steuerbefreiungen nach InvStG gelten (ohne Beträge laut Zeile 94), angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600698Die Summe der einzelnen Korrekturbeträge zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die Steuerbefreiungen nach InvStG gelten (ohne Beträge laut Zeile 94), entspricht nicht dem gesamten Korrekturbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600697Es wurde ein einzelner Korrekturbetrag zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die Steuerbefreiungen nach InvStG gelten (ohne Beträge laut Zeile 94), angegeben, aber nicht der gesamte Korrekturbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600644Der Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG entspricht nicht dem korrigierten Gewinn/Verlust nach Berücksichtigung des InvStG und des Teileinkünfteverfahrens beziehungsweise § 8b KStG (Korrekturbetrag).
  • FehlerPrüfregel 600694Die Bezeichnung, der Betrag und der Korrekturbetrag zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die Steuerbefreiungen nach InvStG gelten (ohne Beträge laut Zeile 94), müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600696Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten bei bereits berücksichtigten Beträgen, für die Steuerbefreiungen nach InvStG gelten (ohne Beträge laut Zeile 94), stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 93 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202593
2019–2022105
201881

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 93 ein?

Den Saldo aus Investmentfondserträgen und zugehörigen Aufwendungen als Gesamtbetrag und den nach dem Investmentsteuergesetz steuerfreien bzw. nicht abziehbaren Teil als Korrekturbetrag.

Muss ich den Gesamtbetrag und den Korrekturbetrag zusammen angeben?

Ja. ELSTER meldet einen Fehler, wenn nur eines der beiden Felder ausgefüllt ist.

Mit welchem Vorzeichen trage ich den Korrekturbetrag ein?

Einen steuerfrei zu stellenden Betrag mit Minus, einen nicht abziehbaren Betrag mit Plus.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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