Anlage EÜR Zeile 93: Bereits berücksichtigte steuerfreie Investmentfonds-Beträge
In Zeile 93 korrigierst du Erträge aus Investmentfonds, die nach dem Investmentsteuergesetz ganz oder teilweise steuerfrei sind und schon in deinem Gewinn stecken.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Bezeichnung3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Text |
| Betrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
| Korrekturbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
| Gesamtbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Summe | 263 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
| Korrekturbetrag zum Gesamtbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Summe | 264 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 93?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 600693Der Gesamtbetrag und der Korrekturbetrag für bereits berücksichtigte Beträge, für die Steuerbefreiungen nach InvStG gelten (Zeile 93) wurden nicht gemeinsam angegeben.
- FehlerPrüfregel 600695Es wurde ein Einzelbetrag zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die Steuerbefreiungen nach InvStG gelten (ohne Beträge laut Zeile 94), angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
- FehlerPrüfregel 600698Die Summe der einzelnen Korrekturbeträge zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die Steuerbefreiungen nach InvStG gelten (ohne Beträge laut Zeile 94), entspricht nicht dem gesamten Korrekturbetrag.
- FehlerPrüfregel 600697Es wurde ein einzelner Korrekturbetrag zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die Steuerbefreiungen nach InvStG gelten (ohne Beträge laut Zeile 94), angegeben, aber nicht der gesamte Korrekturbetrag.
- FehlerPrüfregel 600644Der Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG entspricht nicht dem korrigierten Gewinn/Verlust nach Berücksichtigung des InvStG und des Teileinkünfteverfahrens beziehungsweise § 8b KStG (Korrekturbetrag).
- FehlerPrüfregel 600694Die Bezeichnung, der Betrag und der Korrekturbetrag zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die Steuerbefreiungen nach InvStG gelten (ohne Beträge laut Zeile 94), müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 600696Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten bei bereits berücksichtigten Beträgen, für die Steuerbefreiungen nach InvStG gelten (ohne Beträge laut Zeile 94), stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
Zeile 93 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 93 |
| 2019–2022 | 105 |
| 2018 | 81 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 93 ein?
Muss ich den Gesamtbetrag und den Korrekturbetrag zusammen angeben?
Mit welchem Vorzeichen trage ich den Korrekturbetrag ein?
Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick
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