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Anlage EÜR 2025 · Zeile 13

Anlage EÜR Zeile 13: Nicht steuerbare Umsätze und Umsätze nach § 19 Abs. 2 UStG

Hier gibst du als Kleinunternehmer an, wie viel deiner Einnahmen aus Zeile 12 auf nicht steuerbare Umsätze oder auf Umsätze nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie Satz 2 UStG entfällt.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Text
Betrag1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie Satz 2 UStG1. Betriebseinnahmen › Summe119 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 13?

Zeile 13 ist eine „davon“-Zeile zu Zeile 12. Du gibst hier an, welcher Teil deiner Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer nicht steuerbar ist oder unter § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie Satz 2 UStG fällt. Der Betrag ist bereits in Zeile 12 enthalten.

Nicht steuerbar sind zum Beispiel Entschädigungen, öffentliche Zuschüsse, Zinszuschüsse und sonstige Subventionen. Auch Umsätze, die du im besonderen Meldeverfahren nach § 19a UStG erklärst, gehören hierher.

Die amtliche Bezeichnung lautet: „davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie Satz 2 UStG“. Die Kennzahl ist 119.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 13 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Füllst du Zeile 13 aus, musst du auch in Zeile 12 die Summe deiner Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer eintragen. Fehlt sie, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600210Es wurden Einnahmen im Sinne des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Satz 2 UStG angegeben, aber nicht die Summe aller Betriebseinnahmen des Kleinunternehmers ohne Beträge laut Zeilen 18 bis 22.
  • FehlerPrüfregel 600304Es wurde ein Einzelbetrag zu nicht steuerbaren Umsätzen sowie Umsätzen nach § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Satz 2 UStG (enthalten in den Betriebseinnahmen) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600303Die Bezeichnung und der Betrag zu nicht steuerbaren Umsätzen sowie Umsätzen nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG (enthalten in den Betriebseinnahmen) müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600305Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu nicht steuerbaren Umsätzen sowie Umsätzen nach § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Satz 2 UStG (enthalten in den Betriebseinnahmen) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 13 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202513
2016–202312

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 13 ein?

Den Teil deiner Kleinunternehmer-Einnahmen aus Zeile 12, der auf nicht steuerbare Umsätze oder auf Umsätze nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie Satz 2 UStG entfällt.

Wird der Betrag aus Zeile 13 zu den Betriebseinnahmen addiert?

Nein. Er ist schon in Zeile 12 enthalten. Zeile 13 gibt nur an, welcher Teil davon auf diese Umsätze entfällt.

Was passiert, wenn die Summe der Einzelwerte nicht mit dem Gesamtbetrag übereinstimmt?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Nutzt du die Einzelaufstellung, muss der Gesamtbetrag der Summe der Einzelbeträge entsprechen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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